EL-Reform: Nationalrat bleibt auf Sparkurs

EL-Reform: Nationalrat bleibt auf Sparkurs

Die Mehrheit des Nationalrats hält bei den Ergänzungsleistungen an Sparmassnahmen fest. Der Nationalrat will immer noch unverhältnismässig stark bei den Kindern von EL-Beziehenden und bei sparsamen Personen abbauen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Gleich wie der Ständerat ist er mit der Erhöhung der Mietzinsmaxima einverstanden. Procap ist erleichtert, dass zumindest dieses zentrale Anliegen vom Nationalrat berücksichtigt wurde. Dennoch bleiben bei der EL-Reform grosse Differenzen offen.

Der Nationalrat hat am 10. September 2018 zum zweiten Mal über die Reform der Ergänzungsleistungen beraten. In der ersten Runde im März hatte er masslos übertrieben und eine reine Sparvorlage verabschiedet. Der Ständerat korrigierte diese krasse Abbau-Reform. Zwar will auch er über 300 Millionen einsparen – allerdings mit mehr Augenmass. Für Procap ist klar, die EL-Reform darf auf keinen Fall weitere Sparmassnahmen vorsehen als die vom Ständerat vorgeschlagenen. Für Menschen mit Behinderungen – die oft schon an der Armutsgrenze leben – sind weitere Kürzungen nicht mehr zu verkraften.

Einsicht bei Mieten und Anrechnung Ehegatteneinkommen

Procap begrüsst, dass der Nationalrat zumindest in zwei Punkten Einsicht gezeigt hat. Er hat der seit Langem notwendigen Erhöhung der Mietzinsmaxima zugestimmt. Endlich wurde dieses Anliegen, das auch für Menschen mit Behinderungen enorm wichtig ist, ernst genommen. Bei der Anrechung des Einkommens des Ehegatten schloss sich der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat an. Der Lohn des Ehegatten soll bei der EL-Berechnung  zu 80 Prozent angerechnet werden. Somit bleibt weiterhin ein kleiner Erwerbsanreiz.

Procap ist gegen krasse Sparmassnahmen

Bei der EL-Reform sind zentrale Nachbesserungen notwendig: Der Beitrag für den Lebensbedarf von Kindern darf nicht wie vom Nationalrat vorgesehen gekürzt werden. Sonst droht eine Zunahme der Kinderarmut. Inakzeptabel ist auch die ungerechte und pauschale und Kürzung bei einem einmaligen Bezug aus der Pensionskasse. Unabhängig von der Höhe und dem Grund des Bezugs, will der Nationalrat betroffenen AHV- und IV-Rentnern die EL lebenslänglich um 10 Prozent kürzen. Diese Regelung ist unverhältnismässig und unnötig. Denn beide Räte haben bereits eine Regelung beschlossen, bei der man für effektiv verprasstes Vermögen keine EL-Leistungen erhält (Vermögensverzicht-Regelung).

Procap setzt sich weiter für eine ausgewogene EL-Reform ein und appelliert an den Ständerat, in der Weiterberatung an seinen Beschlüssen vom Mai 2018 festzuhalten.

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap vom 10.9.2018 Link öffnet in neuem Fenster.

Welche Nationalräte/-innen haben was gesagt? Zur Debatte im Nationalrat vom 10.9.18 Link öffnet in neuem Fenster.

Hintergrundinformationen zu den Ergänzungsleistungen


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