Ergänzungsleistungen
Die Hälfte aller Menschen mit einer IV-Rente ist auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die EL sind eine bedarfsabhängige Leistung und die zentrale Sozialversicherung zur Verhinderung von Armut von Menschen mit Behinderungen. Darum setzt sich Procap auf politischer Ebene für faire Ergänzungsleistungen ein, die sich an der heutigen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen orientieren.
Ergänzungsleistungen bilden einen Rentenanspruch
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV wurden 1966 eingeführt, nachdem sich gezeigt hatte, dass die staatliche Altersversorgung (AHV/IV/EO) den verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung nicht erfüllen konnte. Zunächst nur als Übergangslösung gedacht, sind die EL heute in Artikel 112a der Bundesverfassung verankert und stellen einen festen Bestandteil des Sozialversicherungssystems in der Schweiz dar. Die EL greifen, wenn Rente und andere Einkünfte für die Deckung des Lebensunterhalts nicht reichen. Sie bilden einen Rechtsanspruch und dürfen nicht mit den Leistungen der öffentlichen und privaten Fürsorge vermischt werden. Zusammen mit AHV und IV sind sie fester Bestandteil der grundlegenden sozialen Vorsorge.
Viele Menschen mit Behinderungen sind neben der IV-Rente auf EL angewiesen. Die Hälfte aller IV-Rentnerinnen und -Rentner bezieht Ergänzungsleistungen (Quelle: BSV, EL-Statistik). Mit den EL werden immer häufiger die zu geringen IV-Renten aufgestockt – ein Alarmsignal für unser Rentensystem.
Die EL werden angepasst
Nach einer dreijährigen Debatte trat 2021 die letzte Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Procap Schweiz zog damals ein verhalten positives Fazit: Die befürchteten radikalen Einschnitte konnten abgewendet und das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden. Procap Schweiz konnte gemeinsam mit Inclusion Handicap und der «Allianz der Ergänzungsleistungen» sicherstellen, dass die Massnahmen die finanzielle Situation zahlreicher IV-Rentner*innen nicht weiter gefährdeten und die Einschnitte akzeptierbar blieben. Dennoch konnten einige einschneidende Kürzungen nicht verhindert werden und es gibt weiterhin grosse Herausforderungen sowie deutlich mehr bürokratischen Aufwand als vor der Reform. Einen Überblick über die Reform von 2021 bietet die Procap Broschüre «Die Ergänzungsleistungen (EL)» Link öffnet in neuem Fenster..
Aktuelle politische Entwicklungen
Im Sommer 2025 beschloss das Parlament eine weitere Reform der Ergänzungsleistungen. Erfreuliche Verbesserungen im Bereich der Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen (Ergänzungsleistungsgesetz zur Hilfe und Betreuung zu Hause; Geschäft 24.070 Link öffnet in neuem Fenster.) wurden beschlossen. Der Bund hat dazu im November die entsprechende Verordnung vorgelegt und Procap hat sich in der Vernehmlassung dazu geäussert. Procap begrüsst die gesetzliche Verankerung einer Prorata- Vergütung, denn das Leben in Mischformen (z.B. einzelne Tage pro Woche im privaten Kontext trotz grundsätzlich institutioneller Wohnform) entspricht einem Bedürfnis von Menschen mit Behinderungen und stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Wahlfreiheit beim Wohnen dar. Die konkreten Änderungen sind im Abschnitt «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» zu finden. Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft und wird nun in den Kantonen zur Umsetzung vorbereitet.
Weiterführende Links
- Stellungnahme Procap Schweiz zur Änderung des ELG von 2023 Link öffnet in neuem Fenster.
- Broschüre zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) Link öffnet in neuem Fenster.
- BSV-Übersicht zu den Ergänzungsleistungen Link öffnet in neuem Fenster.
- Inclusion-Handicap: Reform der Ergänzungsleistungen Link öffnet in neuem Fenster.
- Pressespiegel zu den Ergänzungsleistungen