Vorsorge leicht gemacht –
Wir unterstützen Sie in der
Umsetzung
Nachlassplanung, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung geregelt – ein gutes Gefühl.
Viele Menschen schieben die Themen rund um die eigene Vorsorge aus verschiedenen Gründen gerne vor sich her. Dabei sind die Nachlassregelung, sei es durch ein Testament oder durch einen Ehe- und Erbvertrag, das Erstellen eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung wichtige Instrumente, um die eigenen Wünsche festzulegen. Sie können helfen, Konflikte im Erbfall zu vermeiden, Ihren Willen bei fehlender Urteilsfähigkeit zu wahren und Ihre Wertvorstellungen und Selbstbestimmung bei medizinischen Behandlungsfragen sicherzustellen.
Die Informationsveranstaltungen und der Ratgeber von Procap unterstützen Sie dabei, sich einen allgemeinen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Informationsveranstaltungen
Die Rechtsanwälte- und Rechtsanwältinnen von Procap-Rechtsdienst führen regelmässig Informationsanlässe an wechselnden Standorten in der Schweiz durch. Sie erhalten dabei wichtiges Basiswissen in den Bereichen Erbrecht, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen das Gesetz gibt, eigene Regelungen zu treffen, welche Dokumente dazu notwendig sind, unter welchen Voraussetzungen Sie eine entsprechende Verfügung selbst erstellen können und wann die Unterstützung eines Notars oder einer Notarin notwendig ist.
Informieren Sie sich über die nächsten Termine unter 062 206 88 70 oder per E-Mail an nachlass@procap.ch Link öffnet in neuem Fenster.
Ratgeber Erben und Vererben
Am 01.01.2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Dieses bietet dem Erblasser/der Erblasserin eine grössere Flexibilität, um über das Erbe zu verfügen. Die Pflichtteile für Nachkommen wurden reduziert und diejenigen für Eltern sind ganz weggefallen. Es lohnt sich somit, in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) festzulegen, welche Personen oder Organisationen Sie allenfalls begünstigen möchten.
Sind Sie Eltern von einem Kind mit Behinderung?
Ein Kind mit Behinderung ist grundsätzlich wie jedes andere Kind erbberechtigt. Je nach Familien- und Vermögenssituation, Art und Schwere der Behinderung sowie den konkreten Versicherungsansprüchen ist es ratsam, passgenaue Regelungen für den Erbfall zu treffen. Das Merkblatt Erben und Vererben gibt entsprechende Tipps. Zudem beraten Sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne in einem persönlichen Gespräch. Informationen dazu finden Sie unter Procap Rechtsberatung Link öffnet in neuem Fenster..
Rechtzeitig planen
Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist das A und O, damit im Erb- oder Krankheitsfall oder bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit Ihr persönlicher Wille optimal umgesetzt wird. Bei anspruchsvollen Verhältnissen ist es ratsam, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt von Procap zu wenden, um das weitere Vorgehen aufzuzeigen und bei Bedarf den Beizug einer Notarin oder eines Notars zu empfehlen.
Gut zu wissen
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, nach Ihrem Tod Ihr Engagement für Menschen mit Behinderungen weiterleben zu lassen. Mit einem Vermächtnis bzw. einem Legat können Sie Procap einen bestimmten Vermögenswert hinterlassen. Dabei kann es sich um einen Barbetrag oder um einen Sachwert, wie Wertpapiere, Wertsachen oder Immobilien handeln.
Erbschaften und Legate sind in der ganzen Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Legat kommt somit in vollem Betrag bei Procap an, und kann für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.
Beratung
Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!
Samantha Barcellona
Public Fundraising
Mail: Samantha Barcellona