Ausbau der beruflichen Eingliederung nötig

Ausbau der beruflichen Eingliederung nötig

Fast 40 Prozent der Personen, die berufliche Eingliederungsmassnahmen beansprucht haben, landen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme bei der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe. Dies stellte unser Dachverband Inclusion Handicap fest, als er die vor kurzem veröffentlichten Daten zur IV analysierte. Es zeigte sich: Die Sanierung der IV ist weiterhin auf Kurs und die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung sind ausbaufähig.

Am 14. Mai 2018 veröffentlichte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Invalidenversicherung im Jahr 2017. Klar ist, die Anzahl der IV-Neurenten ist weiterhin stabil. Das BSV informierte über die Entwicklung der beruflichen Eingliederung sowie die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs. Inclusion Handicap – der Dachverband der Behindertenorganisationen – bei dem auch Procap Mitglied ist, untersuchte die Daten und kommentiert sie folgendermassen:

Die Evaluation der beruflichen Eingliederungsmassnahmen zeigt ein zwiespältiges Bild: Die Frühinterventionen – wie insbesondere Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Berufsberatung, Beschäftigungsmassnahmen –  zeigen einen gewissen Erfolg: Rund 40 Prozent der Personen, die eine solche durchlaufen haben, erzielen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme ein Erwerbseinkommen von mindestens 3000 Franken monatlich.

Wenn man aber auch weitere berufliche Eingliederungsmassnahmen wie z.B. Umschulungen, erstmalige berufliche Ausbildungen oder Integrationsmassnahmen mit einbezieht, zeigt sich ein anderes Bild: Die finanzielle Situation für viele Personen, die eine berufliche Eingliederungsmassnahme der IV abgeschlossen haben, ist sehr prekär: Nur gerade 28 Prozent erwirtschaften ein Jahr nach Abschluss der Massnahme ein Einkommen von mindestens 3000 Franken. Personen, die weniger verdienen  oder keine Rente erhalten, machen gar die Hälfte aus. Wenn das Einkommen nicht für die Existenzsicherung reicht, kann von einer erfolgreichen Eingliederung aber nicht die Rede sein.

Ein Jahr nach Abschluss der Massnahmen landet knapp ein Fünftel der Personen in der Arbeitslosenversicherung und fast ebenso viele bei der Sozialhilfe. Bei knapp 10 Prozent ist nicht bekannt, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren. Die Vermutung liegt nahe, dass sie komplett aus dem System fallen und z.B. von Angehörigen unterstützt werden.

IV-Sanierung weiterhin auf Kurs

Die Untersuchung des BSV zeigt, dass die IV-Weiterentwicklung in die richtige Richtung zielt: Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen verbessert werden und Leistungen der IV nicht abgebaut werden. Die Zahl der IV-Bezügerinnen und –Bezüger hat sich in den letzten 15 Jahren halbiert und ist seit 5 Jahren stabil. Zudem hat die Bevölkerungszahl und somit die Anzahl der Beitragszahlenden ständig zugenommen. Die Sanierung der IV ist also weiterhin auf Kurs. Weitere Kürzungen von Leistungen und Renten sind fehl am Platz.

Nur 20 Strafanzeigen

Das BSV publizierte ebenfalls Daten zu den Missbrauchsfällen: Schweizweit wurden 170 Missbrauchsfälle aufgrund von Observationen aufgedeckt. Von böswilliger oder betrügerischer Absicht kann jedoch nicht die Rede sein: Nur gerade 20 Strafanzeigen wurden eingereicht, wobei nicht einmal klar ist, ob es zu einer Verurteilung kann.

Mit den verabschiedeten Gesetzesbestimmungen hat das Parlament insbesondere IV-Bezügerinnen und –Bezüger unter einen nicht haltbaren Generalverdacht gestellt und rechtsstaatliche Prinzipien missachtet.  Inclusion Handicap unterstützt deshalb das Referendum gegen die «gesetzliche Grundlage zur Überwachung Versicherter».

Auch Procap Schweiz unterstützt das Referendum. Hier geht's zu unserer Position.


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