Überwachung von Versicherten verschärft

Überwachung von Versicherten verschärft

Bei Verdacht auf Missbrauch soll die IV künftig Verdächtige observieren lassen und gar GPS-Peilsender anwenden können. Das hat der Ständerat heute entschieden. Dass Versicherungsmissbrauch bekämpft werden muss, ist unumstritten, Procap kritisiert jedoch, dass der Vorschlag des Ständerates zu weit gehe und rechtsstaatliche Prinzipien verletze.

Nach dem Willen des Ständerates sollen neben Bild- und Tonaufnahmen auch GPS-Peilsender erlaubt sein, um Verdächtige zu überwachen. Auch soll es Privatdetektiven möglich sein, Verdächtige im privaten Raum, also z.B. in der eigenen Wohnung zu überwachen. Dies greift stark in die Privatsphäre der überwachten Personen ein, ist rechtsstaatlich problematisch und unverhältnismässig.

Normalerweise dürfen solche Observierungsmittel nur von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten genutzt werden. Diese brauchen dafür eine richterliche Genehmigung. Dies ist im Vorschlag des Ständerates nun nur bei der Anordnung von GPS-Peilsendern der Fall, nicht aber bei den Bild- und Tonaufnahmen. 

Procap fordert deshalb, dass der Nationalrat den Entscheid korrigiert und eine Lösung vorschlägt, die rechtsstaatliche Grundsätze wie den Persönlichkeitsschutz und die Verhältnismässigkeit berücksichtigt.

Lesen Sie dazu die Medienmitteilung unserer Dachorganisation Inclusion Handicap.

 

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.


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