Überwachungsgesetz kommt zur Abstimmung

Überwachungsgesetz kommt zur Abstimmung

Das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten, welches durch ein Komitee von Bürgerinnen und Bürgern lanciert wurde, ist zustande gekommen. 55'861 gültige Unterschriften wurden am 5. Juli in Bern eingereicht. Für die Abstimmung vom 25. November empfiehlt Procap ein "Nein".

Am 25. November 2018 werden Volk und Stände über die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten abstimmen. Procap hatte die Unterschriftensammlung des Bürgerkomitees unterstützt. SP, Grüne und verschiedene Non-Profit-Organisationen gehören ebenfalls zu den Unterstützern. Zudem hat sich ein bürgerliches Komitee gegen die Überwachung gebildet.

Procap empfiehlt Abstimmungs-Nein
Dass Versicherungsmissbrauch bekämpft werden muss, ist für Procap unumstritten. Procap kritisierte jedoch, dass das Gesetz unverhältnismässig stark in die Privatsphäre eingreift, den Versicherungen unkontrollierte Macht gibt und rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.

Das Gesetz geht eindeutig zu weit: Alle Menschen in der Schweiz sind künftig einem Überwachungsrisiko ausgesetzt. Jede Krankenkasse, jede Unfallversicherung und jede Sozialversicherung der öffentlichen Hand darf eine Überwachung gegen eine versicherte Person anordnen. Auch Menschen mit Behinderungen sind als Versicherte von diesen Verschärfungen betroffen. Für die Abstimmung empfiehlt Procap deshalb ein „Nein“.

Versicherungen und Privatdetektive sind nicht neutral
Im März hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage auf Druck der Versicherungen mit enormem Tempo durchgepeitscht – unterstützt von zahlreichen Politikern/-innen, die selbst Mandate bei Versicherungen haben. Bei Verdacht auf Missbrauch können die Versicherungen künftig Verdächtige scharf überwachen lassen. Sowohl Versicherungen wie auch Privatdetektive verfolgen jedoch ein wirtschaftliches Interesse und sind nicht neutral. Das Risiko ist gross, dass auch Unschuldige ohne jede rechtsstaatliche Sicherung überwacht werden.

Neben Bild- und Tonaufnahmen sind neu auch GPS-Peilsender erlaubt, um Verdächtige zu observieren. Dies ist ein einschneidender Eingriff in die Privatsphäre. Die Versicherungen sind zudem völlig frei, selbst zu entscheiden, wen sie mit Bild- und Tonaufnahmen von Privatdetektiven überwachen lassen. Ausschliesslich für die Observation mit GPS-Peilsendern braucht es eine richterliche Genehmigung. Im Gesetz wird zu viel Interpretationsspielraum offengelassen, was Privatdetektive tun dürfen und was nicht. Privatdetektive haben mit dem neuen Gesetz möglicherweise mehr Kompetenzen als die Polizei. Damit wären Versicherte rechtsstaatlich schlechter gestellt als Mordverdächtige.


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