Transparenz bei den IV-Gutachten soll verbessert werden

Transparenz bei den IV-Gutachten soll verbessert werden

Die Ständeratskommission will die Qualität der IV-Gutachten erfreulicherweise verbessern. Sie hiess die Weiterentwicklung der IV in der Gesamtabstimmung einstimmig gut.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die IV-Weiterentwicklung zu Ende diskutiert. Den Grossteil der Reform (vgl. Newsmeldung vom 15. August 2019) hatte sie bereits in ihrer August-Sitzung debattiert.

Nun hat sich die SGK-S noch mit den medizinischen Gutachten befasst: Sie will erfreulicherweise Massnahmen ergreifen, damit deren Qualität erhöht werden kann. Denn heute gibt es Fälle, bei denen Ärztinnen und Ärzte enorm viele Gutachten für die IV erstellen und dank dem finanziellen Nutzen tendenziöse Abklärungen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen tätigen.

Procap ist sehr erfreut, dass es im Bereich der Gutachten endlich mehr Transparenz geben soll. Die SGK-S schlägt vor, dass die IV-Stellen eine Liste führen sollen, auf denen die beauftragten Gutachterinnen und Gutachter erfasst werden. Die Liste soll den Fachbereich (also z.B. Orthopädie, Psychiatrie etc.), die Zahl der jährlich begutachteten Fälle und die attestierte Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Sie zeigt somit auf, falls gewisse Medizinerinnen und Mediziner ständig eine (zu) hohe Arbeitsfähigkeit attestieren. Zudem erhöht die Liste auch die Legitimation der Ärzteschaft, die seriös ihre Abklärungen tätigt.

Die IV-Weiterentwicklung kommt nun in die Herbstsession. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits im Frühjahr behandelt und unter anderem die Kinderrenten kürzen wollen. Die SGK-S sprach sich glücklicherweise einstimmig dagegen aus. Procap wird sich gemeinsam mit Inclusion Handicap auch im Ständerat dafür einsetzen, dass keine Sparmassnahmen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen beschlossen werden.


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