Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag

Kinder, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder auf persönliche Überwachung angewiesen sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung (HE) und einen Intensivpflegezuschlag (IPZ).

Es handelt sich dabei um eine Geldleistung der Invalidenversicherung, welche den behinderungsbedingten Mehraufwand abgelten soll. Sie wird zum Beispiel als Entschädigung für zugezogene Hilfspersonen, für nicht finanzierte Sachausgaben oder als Einkommensersatz eingesetzt, damit die Eltern ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung ihres Kindes reduzieren können.

Wozu dient die Hilflosenentschädigung (HE)?

Die Hilflosenentschädigung der IV gleicht eine im Vergleich zum gesunden Kind grössere Hilfsbedürftigkeit finanziell aus. Sinn der HE ist es, für das Kind und als Entlastung für die Eltern die notwendige Unterstützung „einkaufen“ zu können. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Geld der HE ausschliesslich dafür zu verwenden. Die Eltern können frei entscheiden, damit auch andere Bedürfnisse des Kindes zu decken.

Wozu dient der Intensivpflegezuschlag (IPZ)?

Das Gesetz koppelt den Intensivpflegezuschlag an den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung: Minderjährige, die intensive Betreuung brauchen, haben zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Anspruch auf einen IPZ. Von intensiver Betreuung spricht man, wenn wegen der Behinderung eine Betreuung und Pflege von durchschnittlich mindestens 4 Stunden täglich notwendig ist. Beim IPZ wird der zeitliche Mehrbedarf im Vergleich zu einem gleichaltrigen Kind oder Jugendlichen ohne Behinderung geprüft.

Erhöhung des IPZ

Procap setzt sich für die Entlastung und Unterstützung von Familien ein, die ihre Kinder mit schweren Behinderungen zuhause pflegen. Der dafür notwendige IPZ wurde 2018 erhöht, wofür sich Procap sehr stark engagiert hat. Dank der Erhöhung des IPZ verfügen Eltern seither über mehr Mittel für Entlastungsmassnahmen. Diese Verbesserung geht auf einen Vorstoss von Alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) zurück. Er hat 2012 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese wurde von Procap Schweiz eng begleitet.

HE und IPZ im Spital

Bis Ende 2020 wurden die HE und der IPZ für jede einzelne Nacht eingestellt, an denen sich das Kind im Spital aufhält. Diese Regelung basierte auf der falschen Annahme, dass Kinder im Spital ihre Eltern nicht brauchen und vor allem, dass ihre Betreuung rund um die Uhr durch das Pflegepersonal geleistet werden kann. Für ihre Eltern sind Spitalaufenthalte jedoch die strengste und teuerste Zeit – und die Kosten laufen zu Hause auch weiter. Procap Schweiz hat sich im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die HE und der IPZ nicht mehr ab der ersten Spitalnacht wegfällt. Neu wird die Geldleistung erst ab einem vollen Kalendermonat im Spital eingestellt – gleich wie bei Erwachsenen mit Anspruch auf eine HE – und auch nur, wenn danach eine Betreuung durch die Eltern nicht notwendig oder nicht erfolgt ist.

HE bei privat finanzierter Entlastung

Kinder mit Behinderungen können zur Entlastung ihrer Eltern einzelne Nächte in externen Betreuungsangeboten verbringen. Diese Möglichkeit der Entlastung ist für viele Eltern unverzichtbar und von grosser Bedeutung für ihre Gesundheit. Leider werden die Kosten nicht immer von der öffentlichen Hand übernommen, sodass die Eltern – teilweise unterstützt durch Spendengelder – oft selbst dafür aufkommen müssen. Nutzen Eltern ein durch Spenden oder privat finanziertes Angebot, wird aufgrund der heute gültigen Regelung allerdings die Hilflosenentschädigung (HE) auf ein Viertel gekürzt.

Hürden müssen politisch abgebaut werden

Aus der Sicht von Procap Schweiz handelt es sich hierbei um eine völlig unverständliche Kürzung, da die Kosten für das Betreuungsangebot privat bezahlt werden, gleichzeitig aber die Fixkosten zu Hause bestehen bleiben. Hürden für die Nutzung von Entlastungsangeboten für Eltern von Kindern mit Behinderungen wie die Kürzung der HE sollten abgebaut werden. Der Abbau solcher Hürden schafft mehr Wahlfreiheit für Familien und kann deutlich teurere Langzeitheimaufenthalte verhindern. Das ist auch die Ansicht des Parlaments. In der Frühlingssession 2023 wurde eine Motion der SGK-N (22.3888) angenommen, die den Bundesrat nun zwingt, die stossende Kürzung abzuschaffen. Procap Schweiz wird das Geschäft weiterverfolgen und sich für den Abbau von Hürden bei der Nutzung von Entlastungsangeboten einsetzen.

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