Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehegatten

Das Erwerbseinkommen der Ehegatten fliesst neu zu 80 % in die EL-Berechnung .

Dies stellt einen Kompromiss zwischen der Situation vor der Reform – in der nur 2/3 des Einkommens der Ehegatten berücksichtigt wurden – und dem gemeinsamen Wunsch des Bundes- und Nationalrats, das gesamte Einkommen der Ehegatten zu berücksichtigen, dar.