Wegweisendes Urteil des Bundesgerichts

Wegweisendes Urteil des Bundesgerichts

Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankung: Änderung der Rechtsprechung

Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung bezüglich des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Vorliegen einer Suchterkrankung. Künftig ist wie bei allen anderen psychischen Erkrankungen anhand eines strukturierten Beweisverfahrens abzuklären, ob sich eine fachärztlich diagnostizierte Suchtmittelabhängigkeit auf die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person auswirkt.

Gemäss bisheriger langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts führten primäre Suchterkrankungen als solche grundsätzlich nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes. IV-rechtlich wurde eine Suchterkrankung erst dann von Bedeutung, wenn diese in eine Krankheit oder einen Unfall mündete oder wenn die Sucht infolge einer Krankheit entstand. Diese Rechtsprechung ging letztlich davon aus, dass die süchtige Person ihren Zustand selber verschuldet habe und eine Abhängigkeit ohne Weiteres einem Entzug zugänglich sei.


Zur Übersicht