Procap Schweiz informiert zur Reform der Ergänzungsleistungen

Procap Schweiz informiert zur Reform der Ergänzungsleistungen

Mit einer ausführlichen Broschüre und einer Beratungs-Hotline reagiert Procap Schweiz auf den verstärkten Informationsbedarf bei den Beratungsstellen von Behindertenorganisationen zum Thema Reform der Ergänzungsleistungen (EL).

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Bereits heute zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen viele Fragen zu den Änderungen und Neuerungen haben. Procap Schweiz, die grösste Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, geht davon aus, dass in den kommenden Monaten zu diesem Thema ein verstärkter Informationsbedarf bei den Beratungsstellen sämtlicher Behindertenorganisationen entsteht.

Aus diesem Grund hat Procap Schweiz eine ausführliche Informationsbroschüre zum Thema Ergänzungsleistungen erstellt. Diese Broschüre steht auf Deutsch und Französisch gratis online auf unserer Website zur Verfügung. Sie kann zudem für einen Unkostenbeitrag in gedruckter Form bestellt werden.

In einem weiteren Schritt bedient der Rechtsdienst von Procap Schweiz ab 1. Oktober bis vorerst Ende 2020 eine Beratungs-Hotline. Unter der Nummer 062 206 88 00 steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 14 Uhr bis 16 Uhr eine Fachperson des Procap Rechtsdienstes kostenlos für allgemeine Fragen zur EL-Reform zur Verfügung. Diese Dienstleistung ist für alle zugänglich.

Auf unserer Website finden Sie zudem die Daten verschiedener Vorträge für Procap-Mitglieder und Interessierte in der ganzen Schweiz, bei denen Rechtsanwält*innen von Procap Schweiz auch Fragen beantworten.

Kontakt: Martin Boltshauser, Rechtsanwalt, Leiter Rechtsdienst Procap Schweiz
E-Mail: martin.boltshauser@procap.ch, Tel: 079 295 76 16

Hier geht es zur Informationsbroschüre und zu den Veranstaltungsdaten in Ihrer Region weiter lesen

 


Zur Übersicht