Medizinische Gutachten von PMEDA – Möglichkeit zur Revision abklären

Medizinische Gutachten von PMEDA – Möglichkeit zur Revision abklären

Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat am 4. Oktober 2023 bekanntgegeben, dass viele Gutachten der PMEDA mangelhaft sind. Aus diesem Grund sollen in Zukunft bei dieser Stelle keine Begutachtungen mehr durchgeführt werden.

Personen, bei denen ein Gutachten der PMEDA gemacht wurde und noch kein definitiver Entscheid vorliegt, können das Gutachten bei der IV-Stelle oder dem Gericht beanstanden, falls sie damit nicht einverstanden sind. Ist die Begutachtung schon länger her und wurde auf deren Grundlage ein Entscheid gefällt, der inzwischen rechtskräftig ist, könnte eventuell eine sogenannte prozessuale Revision in Frage kommen. Diese müsste innert 90 Tagen seit Bekanntwerden der Mängel bei der zuständigen IV-Stelle beantragt werden. Die Frist hierfür läuft frühestens am 2 Januar 2024 ab.

Es ist aber nicht immer sinnvoll, ein Gutachten der PMEDA zu beanstanden, denn es gibt auch Fälle, bei denen die Beurteilung der PMEDA realistisch oder in Ausnahmefällen sogar grosszügig war. Die Beanstandung eines Gutachtens der PMEDA wird vermutlich oft zu einer erneuten Begutachtung durch eine andere Stelle führen und es ist nicht ausgeschlossen, dass dann die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit noch ungünstiger ausfällt als im Gutachten der PMEDA. Wurde auf Grund eines Gutachtens der PMEDA eine Teilrente zugesprochen, besteht daher das Risiko einer Reduktion oder sogar einer Aufhebung der Rente.

Zu beachten ist auch, dass dies nur Gutachten der PMEDA betrifft und nicht auch solche von anderen Gutachterstellen (z.B. ABI, MEDAS, SMAB).

Bei Fragen im Zusammenhang mit der prozessualen Revision bei Entscheiden auf Grund eines Gutachtens der PMEDA bietet Procap ihren Mitgliedern eine Beratung zu den Chancen und Risiken und allenfalls eine Unterstützung bei der Einreichung des Gesuchs an. Da jeder Einzelfall individuell beurteilt werden muss, ist meistens die Einholung der IV-Akten notwendig. Damit hierfür genug Zeit bleibt, sollten sich die betroffenen Mitglieder möglichst bis Ende November 2023 bei der für sie zuständigen regionalen Beratungsstelle melden.

In einem beschränkten Umfang können wir auch Nichtmitgliedern eine Beratung anbieten. Für diese gelten die üblichen Bedingungen, die hier zu finden sind: https://www.procap.ch/angebote/beratung-information/rechtsberatung/regionale-beratung/informationen-fuer-nicht-mitglieder/ Link öffnet in neuem Fenster.


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