Individuelle Mobilität

Möchten Sie selber bestimmen, wann und wie Sie von einem Ort zum andern kommen? Wir beraten Menschen mit Behinderungen, die selber ein Fahrzeug lenken möchten.

Steuer übernehmen – selbstbestimmt Autofahren

Seit 1. September 2017 bietet Procap Schweiz Beratung für Menschen mit Behinderungen an, die neu oder wieder Auto fahren möchten. Das Programm heisst Driveswiss Handicap by Procap und wird in Zusammenarbeit mit der Fahrlehrer Aus- und Weiterbildungsstätte Driveswiss geführt.

Procap gibt bei allgemeinen Anfragen Auskunft und leitet bei fachspezifischen Fragen an die zuständigen Fachstellen (Strassenverkehrsämter, Umbaufirmen, etc.) weiter.

Lernfahrerin im modernen Auto
Der speziell ausgebildete Driveswiss-Handicap-Fahrlehrer hat mir sehr geholfen, mich mit wichtigen Aspekten des Fahrens und des Umbaus auseinanderzusetzen. Mit ihm konnte ich auf der Teststrecke in Wohlen verschiedene Umbauten am Fahrzeug ausprobieren. Seine sachkompetenten Hinweise halfen mir, dass ich nachher mit dem Autoumbauer die für mich beste Lösung umsetzen konnte. Ich bin glücklich mit dem umgebauten Auto und freue mich, wieder selbständig mobil zu sein! Susanne Lohrer

Aus- und Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Für ausgebildete Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Weiterbildung zur Fahrausbilderin oder zum Fahrausbilder für Menschen mit Behinderungen.
Organisation fachspezifischer Weiterbildungen für Handicap-Fahrlehrer/-innen.
Zugriff auf Fahrzeugflotte, bestehend aus vier speziell ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen, die rund 80% der möglichen Fahreinschränkungen abdecken.
Auskunft erhalten Sie unter Telefon 062 206 88 94 oder per E-Mail unter sensibilisierung@procap.ch

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Weitere Leistungen

Procap hat für seine Mitglieder Flottenrabatte ausgehandelt. Aktivmitglieder von Procap, welche die Bedingungen erfüllen, profitieren beim Kauf eines neuen Autos von Vergünstigungen. Das Merkblatt zum Flottenrabatt informiert über die Voraussetzungen dafür. Unter Downloads listet ein Merkblatt auf unter welchen Bedingungen Autofahrerinnen und -Fahrer mit Behinderungen Rabatte auf Vollkaskoversicherungen erhalten können und wer Anrecht auf Rückerstattung der Zollsteuer hat. 

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