«Menschen mit Behinderungen brauchen nicht nur Zielsetzungen auf Papier, sondern auch spürbare Verbesserungen im Alltag»

Die Inklusions-Initiative setzt sich dafür ein, dass die 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz in allen Lebensbereichen die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe und zu einer selbstbestimmten Lebensführung erhalten wie Menschen ohne Behinderungen.

Symbolgrafik Behindertengruppe
Timeline Inklusionsinitiative April 2023 bis Februar 2026
Timeline Inklusionsinitiative April 2026 bis September 2026

Interview und Text Procap Grafik Eugen Fleckenstein, Procap

Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Wandel von getrennten Strukturen und Institutionen hin zu einer durchgängig inklusiven Gesellschaft erforderlich. Gleichzeitig fordert die Initiative einen Anspruch auf die dafür notwendigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz, sowie die freie Wahl von Wohnform und Wohnort im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Der Bundesrat hat der Inklusions-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen («Inklusionsgesetz») und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).

Der Gegenvorschlag des Bundesrates stösst auf breite Kritik. Er ist unzureichend und stellt keine echte Alternative zur Inklusions-Initiative dar. Neben zahlreichen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen sowie Fachorganisationen lehnen auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und viele Kantone den Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Gefordert wird unter anderem ein wirksames Inklusionsgesetz, das bereits heute die Weichen für eine inklusive Zukunft stellt. Dafür muss der vorliegende Gegenvorschlag grundlegend überarbeitet werden.

Procap Schweiz, Inclusion Handicap (Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen) sowie weitere Organisationen für Menschen mit Behinderungen und Menschen im Alter reichten im vergangenen Herbst im Rahmen der Vernehmlassung ihre Forderungen zur Überarbeitung des Gegenvorschlags ein.

Zudem erhielten einzelne Organisationen im Frühjahr die Gelegenheit, ihre konkreten Verbesserungsvorschläge im Rahmen einer Anhörung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) direkt in die parlamentarischen Beratungen einzubringen, so auch Procap.

Wir trafen Anna Pestalozzi, Leiterin Sozialpolitik, und Florian Eberhard, stv. Leiter Sozialpolitik von Procap Schweiz, und baten um eine Einordnung.

Procap: Es wurde viel Kritik geäussert, der Entwurf des Bundesrates sei «unverbindlich und vage». Inwiefern verfehlt der Gegenvorschlag die Hauptanliegen der Inklusions-Initiative?

Anna Pestalozzi: Aus unserer Sicht ist der Gegenvorschlag, so wie er jetzt vorliegt, keine genügende Antwort auf die Inklusions-Initiative. Die Initiative verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Dazu gehört insbesondere die freie Wahl von Wohnform und Wohnort – und die Unterstützung, die es dafür braucht.

Florian Eberhard: Der Gegenvorschlag des Bundesrates bleibt viel zu unverbindlich. Er enthält keine ausreichenden Rechtsansprüche und kaum konkrete Leistungsansprüche. Menschen mit Behinderungen brauchen nicht nur Zielsetzungen auf Papier, sondern auch spürbare Verbesserungen im Alltag: beim Wohnen, bei Assistenzleistungen, bei der Arbeit, in der Bildung und bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Überall dort erachten wir den Gegenvorschlag noch als zu vage.

Besonders beim selbstbestimmten Wohnen liefert der Gegenvorschlag zu wenig. Was fehlt?

Anna Pestalozzi: Es fehlt vor allem die verbindliche Wahlfreiheit. Menschen mit Behinderungen müssen tatsächlich wählen können, wo und wie sie leben. Das ist heute für viele nicht Realität. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, kann oft nicht selbst bestimmen, wo er oder sie leben möchte, sondern wohnt dort, wo die Finanzierung oder die bestehenden Strukturen es vorgeben.

Was bräuchte es denn konkret?

Florian Eberhard: Aus unserer Sicht braucht es eine klare Verpflichtung von Bund und Kantonen, die gleichberechtigte freie Wahl von Wohnform und Wohnort innert nützlicher Frist umzusetzen. Dazu gehören genügend Assistenzleistungen, die Finanzierung ambulanter und personenzentrierter Wohnformen sowie verbindliche Zuständigkeiten. Selbstbestimmtes Wohnen darf nicht vom Wohnkanton, von der Institutionenlandschaft oder vom Zufall abhängen. Dass der Bundesrat diese wichtige Verbesserung nicht im Gegenvorschlag aufnimmt, ist umso enttäuschender, da das Parlament diese bereits mit grosser Mehrheit gefordert hatte.

Der Zugang zu Assistenzleistungen bleibt im aktuellen Vorschlag eingeschränkt. Woran liegt das, und welche Veränderungen wären hier dringend nötig?

Anna Pestalozzi: Heute beziehen nur rund 5000 Menschen einen Assistenzbeitrag der IV. Der tatsächliche Bedarf ist aber deutlich höher. Assistenzleistungen sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt wohnen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Ausbau der Assistenz ist ein Kernanliegen der Initiative. Sie ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen und ist der Schlüssel für echte Gleichstellung. Der Zugang ist heute jedoch zu eng ausgestaltet.

Der aktuelle Vorschlag verbessert diesen Zugang nur punktuell, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Das ist wichtig, reicht aber nicht. Wir fordern, dass der Assistenzbeitrag besser zugänglich wird und den tatsächlichen Bedarf deckt, insbesondere zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Florian Eberhard: Zudem braucht es mehr Wahlfreiheit bei der Organisation der Assistenz. In bestimmten Situationen sollte es möglich sein, dass auch enge Angehörige Assistenzleistungen erbringen können – etwa dann, wenn keine geeignete Alternative vorhanden ist oder wenn dies für die betroffene Person die beste Lösung darstellt. Dabei ist es für uns entscheidend, dass sich die Unterstützung am tatsächlichen Bedarf und an der selbstbestimmten Lebensführung orientiert.

Auch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt wird als unzureichend beschrieben. Was läuft aktuell falsch – strukturell oder gesellschaftlich?

Anna Pestalozzi: Viele Menschen mit Behinderungen möchten und könnten arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. In der Realität treffen sie aber weiterhin auf zahlreiche Hindernisse: fehlende Barrierefreiheit, Unsicherheiten bei Arbeitgeber*innen, Vorurteile, ungenügende Unterstützung am Arbeitsplatz und zu wenig langfristige Begleitung.

Es reicht nicht, Menschen punktuell «einzugliedern» und sie oder ihre Arbeitgeber*innen danach allein zu lassen. Unterstützung muss auch langfristig verfügbar sein, damit Arbeitsverhältnisse stabil bleiben. Zentral wäre hierfür ein Ausbau von Job Coaching nach dem Modell Supported Employment. Dieses begleitet nicht nur die Stellensuche, sondern unterstützt die betroffene Person und den Betrieb auch im Arbeitsalltag.

Florian Eberhard: Dazu kommt eine gesellschaftliche Frage: Arbeit wird oft noch sehr normiert gedacht – Vollzeit, linear, ohne Unterstützungsbedarf. Eine inklusive Arbeitswelt muss aber unterschiedliche Leistungsprofile, Teilzeitmodelle, flexible Unterstützung und angemessene Anpassungen selbstverständlich machen.

Ende April wurde Procap von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zu einer Anhörung eingeladen. Wie lief das?

Anna Pestalozzi: Zu den vertraulichen Beratungen der Kommission können wir selbstverständlich nichts sagen. Es war sehr spannend, dies erleben zu dürfen. Die Mitglieder der Kommission haben grosses Interesse am Thema gezeigt.

Öffentlich bekannt ist: Die WBK-N ist im April auf den Gegenvorschlag eingetreten. Sie hat verschiedene Akteure angehört – darunter auch Procap – und der Verwaltung rund ein Dutzend Prüfaufträge erteilt, unter anderem zu Arbeit, Bildung und Wohnen. Zudem hat sie entschieden, die Massnahmen der vorgesehenen Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) in den Gegenvorschlag zu integrieren.

Und gibt es schon Entwicklungen seit dem Hearing?

Florian Eberhard: Im Mai hat die WBK-N die Detailberatung begonnen. Die Kommission beantragte eine konkrete Bezugnahme auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), eine Präzisierung zur nationalen Strategie und die Möglichkeit von Pilotversuchen im Rahmen dieser Strategie. Das sind kleine Verbesserungen. Sie ändern aber noch nichts daran, dass weiterhin verbindliche Massnahmen fehlen, die im Alltag von Menschen mit Behinderungen tatsächlich etwas verändern.

Welche wären das?

Florian Eberhard: Erstens braucht es beim Wohnen eine verbindliche Umsetzung der IFEG-Motion Link öffnet in neuem Fenster.: mit klarer Frist, Zuständigkeiten und Finanzierung. Menschen mit Behinderungen brauchen einen realen Anspruch auf Wahlfreiheit beim Wohnen – nicht nur eine Absichtserklärung.

Zweitens braucht es einen besseren Zugang zu Assistenzleistungen: weniger Hürden, realistische Ansätze, genügend Stunden und eine Ausrichtung auf Teilhabe statt nur auf minimale Versorgung.

Drittens braucht es bessere Unterstützung im ersten Arbeitsmarkt. Dazu gehören langfristiges Job Coaching, konkrete Unterstützung für Arbeitgeber*innen sowie konsequente Barrierefreiheit am Arbeitsplatz.

Viertens braucht es eine systematische Überprüfung bestehender Gesetze im Lichte der UNO-BRK. Inklusion darf nicht ein isoliertes Rahmengesetz bleiben. Sie muss in allen relevanten Lebensbereichen umgesetzt werden: Wohnen, Arbeit, Bildung, Mobilität, Freizeit, politische Teilhabe und Zugang zu Dienstleistungen.

Wie geht es nun weiter?

Anna Pestalozzi: Die WBK-N hat ihre Beratungen am 13. und 14. August abgeschlossen. Nun ist der Nationalrat am Zug, gemäss aktuellem Fahrplan in der Herbstsession.

Für uns ist klar: Der parlamentarische Prozess ist entscheidend. Der Gegenvorschlag kann und muss noch verbessert werden. Es braucht verbindliche Rechte und konkrete Unterstützung, die im Leben von Menschen mit Behinderungen spürbare Verbesserungen bewirken.
 

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