IV vor Reform: Integration stärken, Finanzierung sichern

Immer mehr Menschen erhalten neu eine IV-Rente – besonders junge Erwachsene und 60- bis 64-Jährige. Jede zweite Neurente erfolgt aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Invalidenversicherung (IV) ist schon länger finanziell unter Druck, was sich durch die zunehmenden Neurenten verschärft. Bei der nächsten Revision soll die Integration in den Arbeitsmarkt gestärkt werden, unter anderem durch eine Integrationsleistung für junge Erwachsene, und zugleich eine sichere Finanzierung der IV gewährleistet werden. Um die heutige finanzielle Lage der IV zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit.

Eine junge Frau lässt sich bei der IV beraten

Text Miriam Hürlimann Foto iStock

Die IV gehört seit ihrer Einführung im Jahr 1960 zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz. Ihr zentrales Ziel ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ins Berufsleben einzugliedern und deren Existenz zu sichern. Der heute zentrale Grundsatz «Eingliederung vor Rente», bei dem zuerst alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung geprüft werden, bevor eine Rente gesprochen wird, wurde in den vergangenen 20 Jahren durch verschiedene IV-Revisionen weiter gefestigt und stärker verankert.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung erfolgte 1966 mit der Einführung der Ergänzungsleistungen. Diese sollten sicherstellen, dass Rentenbezüger*innen ihren Lebensunterhalt decken können, wenn die IV-Rente allein nicht ausreicht.

Die IV hat in ihrer Geschichte nur in wenigen Jahren mehr Geld eingenommen als ausgegeben. Das letzte Mal war das zwischen 1988 und 1992 der Fall. Seit den 90er-Jahren steigen die Ausgaben aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen. Dies vertiefen wir später.

Es wurden zwei Massnahmen getroffen, um dem gestiegenen Finanzbedarf entgegenzukommen. Im Jahr 1995 wurde der IV-Beitragssatz von 1,2 auf 1,4 Lohnprozente (bis heute gültig) erhöht. Zudem wurde im Jahr 2011 ein separater IV-Fonds gegründet und mit einem Darlehen von über 15 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds finanziert. Diese Schuld sollte schrittweise zurückgezahlt werden, was zu Beginn auch gelang. Dank einer auf sieben Jahre befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte konnte die IV bis 2017 fast 5 Milliarden Franken zurückbezahlen. Seither liegt die Schuldenlast konstant bei 10,3 Milliarden.

Zunahme von Neurenten in allen Altersgruppen

Die Entwicklung der IV zeigt, wie das Sozialwerk laufend an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angepasst wird, um seine Aufgabe auch in Zukunft erfüllen zu können. Mit der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2022 wurde der Fokus stärker auf junge Erwachsene sowie auf Menschen mit psychischen Erkrankungen gerichtet. Durch frühzeitige Unterstützung soll ihre Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden.

Dass die IV weiterhin vor Herausforderungen steht, zeigt die die gegenwärtige Situation bei den Neurenten deutlich: Die Zahl der neuen IV-Renten steigt seit Jahren in allen Altersgruppen. Besonders stark ist der Anstieg bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. Die Gründe dafür sind vielfältig und nur zum Teil bekannt. Ein wichtiger Faktor ist der Anstieg schwerer psychischer Erkrankungen, der auch in anderen Ländern beobachtet wird. Inzwischen wird rund jede zweite Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit gesprochen. Procap blickt besorgt auf die steigenden Zahlen von neuen IV-Renten und begrüsst es, dass der Bundesrat bei der anstehenden IV-Reform einen Fokus auf die Arbeitsintegration legt.

Nächste IV-Reform

Im Februar stellte der Bundesrat die Leitlinien der nächsten IV-Reform – der sogenannten Integrationsreform – vor. Es ist damit zu rechnen, dass die Vorlage Ende Jahr in die Vernehmlassung gegeben wird. Procap wird sich hierbei aktiv einbringen. Bei der anstehenden Reform soll weiter gefördert werden, dass Versicherte möglichst lange im Arbeitsmarkt bleiben oder dort rasch wieder Fuss fassen. Die Reform soll insbesondere junge Erwachsene stärker unterstützen und enger begleiten. Eine wichtige Massnahme dabei ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung, bestehend aus einer Geldleistung und individuellen Begleitung für Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren, die über Integrationspotenzial verfügen, aber gesundheitlich noch nicht in der Lage sind, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Dadurch soll ein vorzeitiger Renteneintritt vermieden und die Autonomie der Betroffenen langfristig gestärkt werden. Die Reform möchte zudem jungen Erwachsenen sowie Personen mit einfacher Ausbildung oder tiefem Einkommen den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen erleichtern.

All diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Versicherten besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung erhöht werden. Mittelfristig möchte dadurch auch erreicht werden, dass sich die Finanzen der IV verbessern, indem der Anstieg von Neurenten gebremst wird.

Die Absicht des Bundesrats, dass die IV frühzeitig aktiv wird und junge Erwachsene mit gesundheitlichen Herausforderungen nicht zu lange allein lässt, begrüsst Procap. Die angekündigte Integrationsleistung darf aber zu keinen pauschalen Massnahmen führen, die die Existenzsicherung gefährden und so den Druck auf psychisch belastete Menschen erhöhen. Gleichzeitig muss genau hingeschaut werden, wieso die bestehenden Instrumente nicht funktionieren oder weshalb diese heute selten zur Anwendung kommen. Wie erwähnt, hat bereits die Weiterentwicklung der IV dieselben Probleme adressiert. Ansonsten verkommt die Reform zu einer Sparmassnahme ohne Mehrwert bei der Integration und auf Kosten der Versicherten. Es braucht eine durchgehende finanzielle Absicherung der betroffenen Personen mittels einer existenzsichernden Geldleistung und eine kontinuierliche Begleitung insbesondere von jungen Menschen. Zudem gelingt die vom Bundesrat angedachte Stärkung der Eingliederung nur, wenn auch die Kantone ihren Beitrag leisten: Die medizinische Versorgung (z. B. Therapieplätze) muss sichergestellt werden, damit das Integrationspotenzial der jungen Menschen auch genutzt werden kann.

Wieder finanzielle Stabilität erreichen

Obwohl die Aufgaben der IV in den vergangenen Jahren zugenommen haben, wurde ihre Finanzierung nicht entsprechend angepasst. Die Folge: Die Versicherung ist chronisch unterfinanziert. Laut Prognosen des Bundes gibt die IV jährlich rund 300 Millionen Franken mehr aus, als sie einnimmt. Procap begrüsst deshalb, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte in Betracht zieht. Zuerst will er allerdings prüfen, welche Massnahmen möglich sind, um eine Zusatzfinanzierung zu verhindern. Diese Einsparungen dürfen nicht auf Kosten der Menschen mit Behinderungen gehen!

Ein wesentlicher Teil des jährlichen Defizits von rund 300 Millionen Franken entsteht allerdings durch die Zahlung des Schuldzinses an die AHV. Dieser beträgt zurzeit 2,1%. Somit werden der IV jährlich 216 Millionen belastet. Um dieses strukturelle Defizit zu beheben, braucht es verlässliche und langfristig tragfähige Finanzierungsquellen.

Schuldenreduktion gegenüber der AHV

Zur finanziellen Schieflage hinzu kommen die historischen Schulden der IV bei der AHV im Umfang von gut 10 Milliarden Franken. Bei diesen Schulden handelt es sich um eine Altlast aus den 1990er- und 2000er-Jahren, als die Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und des Wandels der Arbeitswelt zahlreiche Arbeitnehmende mithilfe medizinischer Zeugnisse aus dem Arbeitsmarkt in die IV verdrängte.

Für Procap ist klar, dass es für eine zielführende Entschuldung befristete Zusatzeinnahmen bräuchte. Es darf nicht sein, dass Schulden aus der Vergangenheit zulasten der heute Versicherten anhand von Leistungskürzungen korrigiert werden. Zudem hätten Leistungskürzungen voraussichtlich zur Folge, dass vermehrt Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen beansprucht werden müssten, was wiederum zu höheren Ausgaben bei den Kantonen und Gemeinden führen würde.

Politik sucht Lösungsansätze für die IV-Schulden

Die Motion 25.3713 «Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV», die vom Ständerat im Herbst 2025 angenommen wurde, verlangte, dass die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV gegenüber der AHV hauptsächlich durch Ausgabenkürzungen abgebaut werden. Procap hat sich gegen die Motion ausgesprochen, weil eine Entschuldung dadurch faktisch nur durch massive Leistungskürzungen im Bereich der IV-Renten, der Hilflosenentschädigung und der Taggelder möglich gewesen wäre. Die Forderung war nicht nur wenig realistisch, sondern auch ungerecht und gefährlich. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession nun abgelehnt – sowohl in der ursprünglichen als auch in der durch die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) überarbeiteten Version. Letztere wollte, dass Entschuldungsmassnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Gleichzeitig schloss sie aber eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie Lohnprozente der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer kategorisch aus. Auch dieser Ansatz hätte einen realistischen Plan zum Abbau der Schulden verhindert. Aufgrund der erwähnten Schuldzinsen ist eine deutliche Reduktion oder Übernahme dieser Zinsen oder ein Abbau der Schulden zentral für die finanzielle Stabilität der IV. Der Bundesrat wird hier Lösungsansätze präsentieren müssen.

Procap wird den weiteren politischen Prozess eng begleiten und die Perspektive von Betroffenen einbringen.

Quellen:

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