Vorsorge leicht gemacht –
Wir unterstützen Sie in der Umsetzung

Nachlassplanung, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung geregelt – ein gutes Gefühl.

Viele Menschen schieben die Themen rund um die eigene Vorsorge aus verschiedenen Gründen gerne vor sich her. Dabei sind die Nachlassregelung, sei es durch ein Testament oder durch einen Ehe- und Erbvertrag, das Erstellen eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung wichtige Instrumente, um die eigenen Wünsche festzulegen. Sie können helfen, Konflikte im Erbfall zu vermeiden, ihren Willen bei fehlender Urteilsfähigkeit zu wahren und Ihre Wertvorstellungen und Selbstbestimmung bei medizinischen Behandlungsfragen sicherzustellen.

Die Informationsveranstaltungen und der Ratgeber von Procap unterstützen Sie dabei, sich einen allgemeinen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen

Informationsveranstaltungen 

Die Rechtsanwälte- und Rechtsanwältinnen von Procap-Rechtsdienst führen regelmässig Informationsanlässe an wechselnden Standorten in der Schweiz durch. Sie erhalten dabei wichtiges Basiswissen in den Bereichen Erbrecht, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen das Gesetz gibt, eigene Regelungen zu treffen, welche Dokumente dazu notwendig sind, unter welchen Voraussetzungen Sie eine entsprechende Verfügung selbst erstellen können und wann die Unterstützung eines Notars oder einer Notarin notwendig ist.

Informieren Sie sich über die nächsten Termine unter 062 206 88 70 oder per E-Mail an nachlass@procap.ch Link öffnet in neuem Fenster.

Welche Dokumente sind wichtig?

In der Patientenverfügung, dem Vorsorgeauftrag und im Testament legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist – in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen, aber auch in Bezug auf Ihre Werte und Überzeugungen.

Unsere kostenlosen Ratgeber vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen. Sie erhalten diese unter nachlass@procap.ch oder rufen Sie uns an unter Telefon 062 206 88 70.

Ratgeber Testament  

Dank dem überarbeiteten Erbrecht können Sie seit 2023 freier über Ihren Nachlass verfügen. Halten Sie darum in einem Testament fest, welche Personen und Organisationen Sie begünstigen möchten. 

Ratgeber Vorsorgeauftrag  

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit (z.B. durch einen Unfall oder als Folge einer Erkrankung) die persönlichen, vermögensrechtlichen und sonstigen Massnahmen in die Wege leitet. 

Ratgeber Patientenverfügung  

In einer Patientenverfügung können Sie Ihre persönlichen Wünsche zur medizinischen Behandlung vorsorglich festhalten und bestimmen, welche Personen über Ihren Gesundheitszustand informiert werden sollen. 

Sind Sind Sie Eltern von einem Kind mit Behinderungen?

Unsere Fachspezialisten erläutern Ihnen, auf was Sie achten müssen. Weitere Informationen finden Sie unter Procap Rechtsberatung.

Rechtzeitig planen

Planen Sie Ihre Nachlassregelung Ihres persönlichen Vermächtnisses sorgfältig und frühzeitig. Bei komplizierten Verhältnissen können Sie sich zum Beispiel an einen Notar oder an eine Expertin oder einen Experten von Procap wenden. Wichtig ist, Ihren Willen in einem Testament festzuhalten.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihr Engagement für Menschen mit Behinderungen weiterleben zu lassen:

  • Mit einem Vermächtnis/Legat hinterlassen Sie Procap einen fixen Betrag. Neben einer frei wählbaren Summe können Sie auch Sachwerte wie Wertpapiere, Wertsachen oder Immobilien hinterlassen.
  • Mit einer Erbschaft hinterlassen Sie Procap einen Teil Ihres Nachlasses. Meist wird eine Erbschaft in Prozenten der frei verfügbaren Quote angegeben.

Gut zu wissen

Erbschaften und Legate an Procap sind in der ganzen Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. 

Beratung

Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!

Sonja Hunziker

Sonja Hunziker

Public Fundraising
Mail: Sonja Hunziker
Tel. 062 206 88 53