Vom 1. bis 19. Juni 2026 fand die Sommersession der Eidgenössischen Räte statt. National- und Ständerat berieten wichtige Geschäfte, die Menschen mit Behinderungen betreffen und für die sich Procap Schweiz auf politischer Ebene einsetzt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Ergebnisse.
Ständerat verhindert Korrektur bei monodisziplinären Gutachten: Handlungsbedarf bleibt bestehen
Am ersten Sessionstag behandelte der Ständerat die parlamentarische Initiative Pa.Iv. Roduit 21.498 Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV Link öffnet in neuem Fenster.. Der Ständerat entschied mit nur drei Stimmen Unterschied, nicht auf die Vorlage einzutreten. Procap bedauert diesen Entscheid sehr, da bei der Vergabe von Gutachten somit grosser Missstand bestehen bleibt.
Die parlamentarische Initiative soll sicherstellen, dass Versicherte im Falle eines monodisziplinären IV-Gutachtens frühzeitig in die Wahl der sachverständigen Person einbezogen werden. Für den Fall, dass keine Einigung bezüglich der Gutachterperson zustande kommt, sollen beide Parteien je eine sachverständige Person benennen können, die gemeinsam ein Gutachten erstellen.
In der Praxis wissen Betroffene oftmals nicht, dass die Möglichkeit eines Gegenvorschlags besteht. Zudem braucht es eine Regelung dazu, wie vorgegangen wird, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Ein transparentes Einigungsverfahren kann die Akzeptanz der Gutachten somit stärken und spätere Gerichtsprozesse verhindern.
Nachdem sowohl die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Ständerats als auch jene des Nationalrats den Vorstoss im Jahre 2023 unterstützt haben, folgte ein Vernehmlassungsverfahren. In der Wintersession 2025 hat der Nationalrat der Vorlage zugestimmt. Die Sozialkommission des Ständerats machte jedoch eine Kehrtwende und empfahl ihrem Rat, doch nicht auf das Geschäft einzutreten. Leider folgte der Ständerat nun dieser Empfehlung. Die Vorlage geht somit zurück an den Nationalrat. Der Handlungsbedarf bleibt bestehen.
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Nationalrat sagt Ja zu einer realitätsnäheren Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat hat am 17. Juni 2026 die Motion 26.3018 Link öffnet in neuem Fenster. der Gesundheits- und Sozialkommission (SGK-N) angenommen. Sie fordert den Bundesrat auf, im Rahmen der nächsten IV-Revision die gesetzlichen Grundlagen für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zu überarbeiten.
Ziel ist eine realistischere Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Auf den Begriff «ausgeglichener Arbeitsmarkt», wie er heute angewendet wird, soll verzichtet werden. Dabei soll das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen nach Eintritt der Invalidität stärker berücksichtigt werden – unter Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Chancen der Digitalisierung sowie der Erfahrungen von Betroffenen und Sozialversicherungen.
Procap begrüsst diesen Entscheid. Die heutige Praxis bildet die realen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt oft nur ungenügend ab. Diese Motion für eine fairere und realitätsnähere Beurteilung der Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen ist deshalb ein wichtiger erster Schritt. Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Ständerats.
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Vorstoss zur realitätsnahen IV-Bemessung abgeschrieben
Auch die parlamentarische Initiative 23.448 Kamerzin Link öffnet in neuem Fenster. verlangte, dass bei der Bestimmung der Erwerbsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Personen stärker die realen Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkret zielte das Anliegen darauf ab, die heutige Praxis im Sozialversicherungsrecht (ATSG) zu überprüfen, wonach die Arbeitsfähigkeit anhand des bereits oben beschriebenen «ausgeglichenen Arbeitsmarktes» beurteilt wird – eines theoretischen Modells, das die tatsächliche Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht abbildet.
Die parlamentarische Initiative wird nun nicht weiterverfolgt und abgeschrieben, nachdem das Parlament dem Bundesrat mit der Motion 26.3018 Link öffnet in neuem Fenster. einen Auftrag erteilen möchte, in diesem Bereich eine Gesetzesanpassung vorzuschlagen. Die Motion greift damit das Anliegen der parlamentarischen Initiative Kamerzin auf.
Allerdings bedauert Procap die Abschreibung der parlamentarischen Initiative sehr. Eine Minderheit des Nationalrats wollte sie nur vorübergehend stoppen und dem Parlament dadurch ermöglichen, nach einer allfälligen Umsetzung der Motion 26.3018 Link öffnet in neuem Fenster., den verbleibenden Handlungsbedarf zu evaluieren und weiter tätig zu werden. Für eine realitätsnähere Beurteilung der Erwerbsfähigkeit braucht es nun ein deutliches Zeichen des Ständerates und dann eine wirkungsvolle Umsetzung durch den Bundesrat.
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