Neu werden nicht mehr bloss Türöffner für Wohnungen, sondern zusätzlich auch für den Hauseingang in einem Mehrfamilienhaus finanziert. Und endlich zahlt die IV die vollen Kosten an einem Treppenlift zu Hause, bisher war ein max. Kostenbeitrag von 8'000 Franken die Regel.
Die neue Verordnung tritt allerdings erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Um von der neuen Regelung profitieren zu können, ist es deshalb wichtig, Anträge erst ab diesem Datum einzugeben, da sonst noch das alte Recht zum Zug kommt.
Bei Fragen zur neuen Verordnung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sozialversicherungsberatung von Procap, oder an Procap Bauen: bauen@procap.ch
https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/12797/download Link öffnet in neuem Fenster.