EL-Reform: Kommission bleibt bei pauschaler Bestrafung

EL-Reform: Kommission bleibt bei pauschaler Bestrafung

Am 24./ 25. Januar 2019 hat die vorberatende Kommission des Nationalrates (SGK-N) zum dritten Mal über die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) beraten. Die SGK-N bleibt auch in der letzten Runde der Differenzbereinigung hart und beabsichtigt, Bezügerinnen und Bezüger von Pensionskassenguthaben mit einer pauschalen Kürzung zu bestrafen. Immerhin stimmte sie einem Kompromissvorschlag bei den Kinderbeiträgen zu.

Die Kommission beharrt auf der Position, dass Personen, die ihr Pensionskassenguthaben bezogen haben und später Ergänzungsleistungen benötigen, mit einer pauschalen 10%-Kürzung bestraft werden sollen. Dabei soll ausser Acht gelassen werden, wie zeitlich lange der Bezug zurück liegt und wie bescheiden bzw. verschwenderisch die betroffene Person danach gelebt hat. Dieser Entscheid ist für Procap nicht nachzuvollziehen: Wer z.B. in jungen Jahren ein kleines KMU mit minimalen Geldern aus der 2. Säule eröffnet, bescheiden lebt und mit 75 Jahren sein Vermögen aufgebraucht hat, soll unzumutbar bestraft werden.

Immerhin lenkte die Kommission bei den EL-Beiträgen zum allgemeinen Lebensbedarf von Kindern ein und stimmte einem Kompromissvorschlag zu: Die Beträge für Kinder über 11 Jahren sollen nun nicht gekürzt werden. Aber auch dieser Kompromissvorschlag bleibt für viele Familien sehr schmerzhaft, da die Zuschüsse für jüngere Kinder empfindlich gekürzt werden sollen.

Die EL sichern vielen Menschen mit Behinderungen das Überleben: Rund die Hälfte der IV-Beziehenden sind auf sie angewiesen. Das Geschäft geht in der Frühjahrssession nun ein letztes Mal in den Nationalrat. Bleiben Differenzen bestehen, muss die Einigungskonferenz über die EL-Reform befinden. 

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