EL: Ein Kompromiss zeichnet sich ab

EL: Ein Kompromiss zeichnet sich ab

Am 27. November 2018 ging das Seilziehen um die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) im Ständerat weiter. Erfreulicherweise hielt der Ständerat auch in der zweiten Runde der Differenzbereinigung an wichtigen Beschlüssen für Menschen mit Behinderungen fest. Besonders erleichtert ist Procap, dass der Ständerat weiterhin die lebenslange pauschale Kürzung von 10% der EL bei einem Bezug aus der Pensionskasse – unabhängig von dessen Grund oder Höhe – ablehnt.

In einer weiteren Detailberatung zur EL-Reform vom 27. November 2018 hielt der Ständerat mehrheitlich an seinen bisherigen Entscheiden fest. Die kleine Kammer zeigte sich in einigen Punkten zwar kompromissbereit, machte aber in zentralen Punkten deutlich, dass die Sparvorhaben des Nationalrats zu weit gehen. Procap ist sehr erleichtert, dass der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat weiterhin die lebenslange pauschale 10% EL-Kürzung bei Kapitalbezug und die drastische Senkung des Lebensbedarfs von Kindern ablehnt.

Verbleibende Differenzen

Procap findet es ungerecht, dass gemäss dem Nationalrat die EL um 10% gekürzt werden sollen, wenn jemand (auch unfreiwillig) Kapital aus der Pensionskasse bezogen hat. Diese Regelung ist unverhältnismässig, denn die Kürzung gilt unabhängig von der Höhe, des Zeitpunkts sowie des Zwecks des Bezugs.

Inakzeptabel ist auch, dass in der Reform ausgerechnet bei den Kindern gespart werden soll. Procap appelliert an den Nationalrat, von seinen radikalen Sparvorhaben abzusehen und auf den Kompromiss des Ständerats einzugehen.

Weiterer Fahrplan

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühlingsession 2019 das letzte Mal die EL-Reform beraten. Procap fordert den Nationalrat auf, sich in den verbleibenden Differenzen dem Ständerat anzuschliessen und die Reform nicht zu gefährden.

Falls sich die beiden Räte am Ende der nächsten Nationalratsberatung noch uneinig sind, kommt es zu einer Einigungskonferenz. Falls der Entwurf dieser Konferenz von einem Rat abgelehnt wird, scheitert die Reform. Einigen sich die beiden Räte bereits im Frühling, so ist damit zu rechnen, dass das Gesetz ab der zweiten Jahreshälfte 2019 bis Anfang 2020 in Kraft tritt.

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