Betreuung von schwer kranken Kindern: Bundesrat muss handeln

Betreuung von schwer kranken Kindern: Bundesrat muss handeln

Procap ist erfreut, dass nach dem deutlichen Resultat des Ständerats im September 2022 nun auch der Nationalrat Handlungsbedarf bei der Betreuungsentschädigung für Familien von schwer kranken Kindern sieht. Aktuell werden viele schwer kranke Kinder vom Gesetz nicht erfasst. Der Bundesrat muss nun eine gesetzliche Verbesserung erarbeiten.

Der Nationalrat hat in der Frühlingssession in seiner Debatte vom 1. März eine entsprechende Motion von Damian Müller (FDP/LU) angenommen. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Gesetzesänderung der Erwerbsersatzordnung (EO): Eltern schwer kranker Kinder sollen neu eine Betreuungsentschädigung beantragen können, wenn ihr Kind vier Tage oder länger im Spital ist und ein Elternteil wegen der notwendigen Betreuung die Erwerbstätigkeit unterbrechen muss.
Procap Schweiz ist seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Angehörigenbetreuung im Juli 2021 in Kontakt mit Kinderspitälern und Eltern. Bei der Umsetzung zeigte sich rasch: Viele Familien fallen durch die Maschen des Gesetzes. Die derzeit gültigen Kriterien für eine Betreuungsentschädigung sind realitätsfern, da schwer kranke Kinder mit guter Prognose – etwa nach einer schweren Operation – oder mit vorgeburtlichen Erkrankungen sie kaum erfüllen können. Doch auch diese Kinder brauchen ihre Eltern im Spital.

Dies zeigt sich besonders klar daran, dass bisher nur 5% der ursprünglich vorgesehenen Gelder auch tatsächlich für die Betreuungsentschädigung eingesetzt wurden. Die Hürden beim heutigen Vollzug führen dazu, dass sich Eltern auch weiterhin krankschreiben lassen müssen oder dass Kinder im Spital unbetreut bleiben. Hinzu kommt, dass Gesuche teilweise monatelang unbeantwortet bleiben – eine Situation, die sowohl für Eltern als auch ihre Arbeitgeber unhaltbar ist. Eine EO-Leistung sollte planbar sein wie bei Militärdienst oder bei Mutter-/Vaterschaft. Dies wird durch die Motion Müller ermöglicht. Durch das Festlegen der Anzahl Spitaltage wird ein objektivierbares Kriterium geschaffen, mit welchem zudem die heutige Ungleichbehandlung zwischen unterschiedlichen Ausgleichskassen beendet werden kann.

Procap Schweiz freut sich über die Annahme der Motion durch das Parlament und wartet nun mit Interesse auf die Botschaft des Bundesrates.

Für weitere Auskünfte: Anna Pestalozzi, Stv. Leiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz: 062 206 88 97

Weitere Informationen zur Betreuungsentschädigung


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