Familienergänzende Betreuung

Procap Schweiz setzt sich seit einiger Zeit intensiv mit familienergänzender Betreuung aus der Perspektive von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien auseinander. Im Rahmen des Projekts «Gleichstellung in der familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen» wurde bereits 2021 eine nationale Studie zur familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter veröffentlicht und eine Konferenz zu inklusiver frühkindlicher Betreuung durchgeführt. Der Handlungsbedarf betreffend Inklusion im Vorschulalter ist nach wie vor gross. 

Schweizweit ist der Fortschritt im Aufbau von Strukturen der familienergänzenden Betreuung für Kinder ohne Behinderungen sehr beachtenswert. Für Kinder mit Beeinträchtigungen – insbesondere mit stärkeren Behinderungen – fehlen jedoch nach wie vor vielerorts entsprechende Angebote, mit weitreichenden negativen Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Dies zeigt die nationale Studie zur familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter Link öffnet in neuem Fenster.. Die Ergebnisse stiessen bei Medien, Politik, Fachpersonen und Eltern auf grosses Interesse. Dank Vernetzungen mit Spezialist*innen aus den Bereichen Betreuung, Heilpädagogik und Politik verfügt Procap mittlerweile über eine breite Erfahrung im Bereich der inklusiven familienergänzenden Betreuung und wird bei kantonalen Verbesserungsbemühungen oft beratend zugezogen. 

Zum Projekt

Chancen auf Verbesserungen dank parlamentarischer Initiative

Im August 2022 nahm Procap an der ersten Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» Link öffnet in neuem Fenster. teil. Procap sah in der Vorlage von Beginn weg die Möglichkeit, schweizweit für Familien und Kinder mit und ohne Behinderungen Verbesserungen zu erzielen. In ihrer Stellungnahme vom August 2022 Link öffnet in neuem Fenster. forderte Procap jedoch, sowohl den Beitrag des Bundes wie auch jenen für die Programmvereinbarungen zu erhöhen. Procap sah zudem Präzisierungsbedarf bei der Formulierung der gesetzlichen Bestimmungen. Zum einen, damit alle betroffenen Eltern die nötige Unterstützung erhalten und Kinder mit Behinderungen nicht vom System der familienergänzenden Betreuung ausgeschlossen werden. Zum anderen, damit für Kantone und Gemeinden keine Fehlanreize entstehen und sie weiterhin genügend Mittel in diesem Bereich investieren. Für Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern bietet diese Vorlage eine grosse Chance, die Wahlfreiheit bezüglich Familienmodell sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stark zu verbessern. Mit den Bundesgeldern sollen die Betreuungskosten der Eltern gesenkt, Angebotslücken geschlossen sowie die Betreuungsqualität verbessert werden.

Nachdem das Geschäft die erste Hürde im Nationalrat erfreulicherweise gemeistert hatte, schlug die Kommission des Ständerates ein neues Modell vor. Neu soll eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz die Eltern entlasten. Die Zulage soll über Arbeitgeber- und allenfalls Arbeitnehmerbeiträge und nicht über Bundesgelder finanziert werden. Procap bevorzugt das Modell des Nationalrats deutlich und sieht grosse Mängel bei der Ausgestaltung des aktuellen Vorschlags, zeigt sich aber – im Sinne eines Kompromisses – offen für das Modell der WBK-S. Es braucht dafür aber zwingend noch Anpassungen am Modell, wie die Stellungnahme vom Juni 2024 Link öffnet in neuem Fenster. deutlich zeigt.

Schlussendlich einigten sich die beiden nationalen Räte in der Wintersession 2025 auf die Einführung einer Betreuungszulage und die Möglichkeit von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen: Die Betreuungszulage senkt die Betreuungskosten für Eltern und beträgt zwischen 100 und 500 Franken pro Monat, je nach Anzahl Tage in einer institutionellen Kinderbetreuung. Für Kinder mit Behinderungen wird die Zulage um das eineinhalbfache bis zweifache erhöht, wenn die tatsächlichen Kosten für die Betreuung höher ausfallen. Für die Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen Kinderbetreuung wurde für die Dauer von vier Jahren ein Verpflichtungskredit von maximal 100 Millionen Franken gesprochen. So kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen und bestehende Lücken – zum Beispiel für Kinder mit Behinderungen – schliessen. Das Parlament hat beschlossen, dieses UKibeG-Paket als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative vorzuschlagen. Im Frühjahr 2026 zogen die Initianten die Initiative bedingt zurück. Die Referendumsfrist ist Anfangs Juli 2026 unergriffen abgelaufen, wodurch die Vorlage nun in Kraft treten kann. Die teilweise Übernahme der behinderungsbedingten Kosten und die Möglichkeit von Programmvereinbarungen zur Schliessung der Angebotslücken ebnet den Weg für eine tatsächlich inklusive Betreuung im Vorschulalter. Noch immer haben Kinder mit Behinderungen teils keinen Zugang zu familienergänzender Betreuung haben. Obwohl die Situation in den Kantonen sehr unterschiedlich ist und auch zukünftig noch viel Handlungsbedarf besteht, ist die Kita-Vorlage insgesamt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – für Familien, für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für mehr Chancengleichheit. 


Foto © Stiftung visoparents






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