Betreuende und pflegende Angehörige

Betreuende und pflegende Angehörige übernehmen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle und sind für die Gesundheit und Lebensqualität von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen sehr wichtig. Procap setzt sich politisch für die Verbesserung der Situation von betreuenden und pflegenden Angehörigen ein.

Angehörige sind für Menschen mit Behinderungen in zahlreichen Lebensbereichen eine wichtige Stütze: sie übernehmen Betreuungsaufgaben, pflegen sowohl Kinder als auch Erwachsene, koordinieren externe Unterstützung und helfen in administrativen Belangen. Die Unterstützung ist abhängig vom Alter und von der Behinderung der Betroffenen, aber sie ist in unserer Gesellschaft in keinem Fall wegzudenken.

Procap kämpft dafür, dass die Leistungen von betreuenden und pflegenden Angehörigen anerkannt werden und dass Angebote zur Vereinbarkeit von Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit als auch Angebote zur Entlastung finanziert und auf den Bedarf ausgerichtet werden.


Bundesgesetz zur Angehörigenbetreuung 2021

Ein Meilenstein im Bereich der Angehörigenbetreuung ist das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Es wurde 2021 in Kraft gesetzt.

Im Bereich betreuende und pflegende Angehörige sind folgende Massnahmen in Kraft getreten:

  • Anpassungen des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung (HE) und Intensivpflege-Zuschlag (IPZ) für Kinder
  • Entschädigung für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartner*innen
  • Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV
  • Betreuungsurlaub für Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern von maximal 14 Wochen

Procap Schweiz hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die HE und der IPZ bei schwer erkrankten oder verunfallten Kindern nicht mehr wie bis anhin ab der ersten Spitalnacht eingestellt werden. Neu gilt: Die HE und der IPZ werden erst ab einem vollen Kalendermonat im Spital eingestellt. Sofern das Spital alle 30 Tage aufs Neue bestätigt, dass die regelmässige Anwesenheit der Eltern oder eines Elternteils im Spital weiterhin notwendig ist und tatsächlich erfolgte, hat das Kind oder der Jugendliche auch nach Ablauf eines vollen Kalendermonats Anspruch auf die HE und den IPZ.

Erwerbstätige Eltern von minderjährigen Kindern, deren Gesundheitszustand sich einschneidend verändert hat, so dass der Verlauf oder Ausgang dieser Veränderung schwer voraussehbar ist oder mit einer bleibenden Beeinträchtigung zu rechnen ist, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen. Die notwendige Betreuung, Pflege und Begleitung muss so aufwändig sein, dass die Erwerbstätigkeit von einem Elternteil unterbrochen werden muss. Während der Abwesenheit vom Arbeitsplatz werden EO-Taggelder ausgerichtet.


Jüngste politische Entwicklungen

Seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes 2021 gelang es dank politischen Vorstössen die Lösung von bestehenden Problemen bei der Angehörigenbetreuung aufzugleisen. So ermöglicht die Motion Müller 22.3608  Link öffnet in neuem Fenster.eine grosse Lücke beim Vollzug des Betreuungsurlaubs zu schliessen und die Motion der SGK-N 22.3888 Link öffnet in neuem Fenster. hat bereits dazu geführt, dass eine absurde Kürzung der Hilflosenentschädigung abgeschafft wurde, die bei Kindern im privat finanzierten Heimaufenthalt zum Zug kam und eine unnötige Hürde für die Entlastung der Eltern bedeutete. Beide Motionen wurden von Procap tatkräftig unterstützt und vom Parlament im Jahr 2023 angenommen. Procap wird sich weiterhin in diesen und weiteren Belangen für die Verbesserung der Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen engagieren.


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