IV-Revision (Integrationsreform)
Der Bundesrat erarbeitet aktuell eine neue IV- Reform, der Entwurf soll im Herbst 2026 vorliegen. Anfangs Februar hat der Bundesrat erste Leitlinien zur Vorlage bekannt gegeben. Der Bund hat als Ziel der Reform definiert, dass Versicherte stärker im Verbleib und oder in der Integration/ Reintegration am Arbeitsplatz gefördert werden sollen.
Die Anzahl der Personen, welche neu eine IV- Rente beziehen, ist in den letzten Jahren angestiegen. Ein besonders starker Anstieg der IV-Neurenten ist vor allem in der Altersgruppe der 18 – 24-Jährigen zu erkennen. Ebenso haben Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen zugenommen. Inzwischen wird rund jede zweite Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit ausgesprochen. Die Hintergründe für diese Entwicklungen sind komplex und ein ähnlicher Anstieg an psychischen Erkrankungen ist auch in anderen Ländern zu beobachten.
Als zentrale Faktoren für den Anstieg an Neurenten werden einerseits Kapazitätsengpässe im Gesundheitswesen diskutiert, insbesondere in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, was zu verzögerten Behandlungen und längeren Krankheitsverläufen führen kann. Auch Unterstützungsangebote wie das Beratungsangebot 147 von Pro Juventute verzeichnen einen starken Anstieg der Nachfrage: Allein die Anzahl Beratungsanfragen junger Menschen wegen Suizidgedanken hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdreifacht und beträgt inzwischen 13 pro Tag. Viele junge Menschen erhalten nicht rechtzeitig die Hilfe, die sie dringend benötigen, was einen langfristig negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit haben kann. Andererseits könnten gesellschaftliche Veränderungen, etwa ein veränderter Medien- und Technologiegebrauch bei jungen Menschen oder eine höhere Sensibilisierung für psychische Gesundheit eine Rolle spielen (Obsan Bericht 03/2023).
Seit der Weiterentwicklung der IV im Jahre 2022 sind verschiedene neue Instrumente in Kraft getreten, die die berufliche Eingliederung und Begleitung von jungen Menschen verbessern sollen. Trotz diesem Fokus auf die psychische Gesundheit junger Menschen bei der letzten Reform konnte der Anstieg der Neurenten noch nicht gestoppt werden. Greifen die Instrumente noch nicht? Werden sie von den IV-Stellen zu wenig angewendet? Wie müssen die Instrumente angepasst werden? Weiterhin bleibt unklar, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu ermöglichen, nachhaltig Fuss in der Arbeitswelt zu fassen.
Finanzielle Situation der IV
Obwohl die Herausforderungen für die IV in den letzten Jahren zugenommen haben und das Parlament einige längst überfällige Korrekturen vorgenommen hat, wurde die notwendige Finanzierung nicht sichergestellt. Dies hat zu einer chronischen Unterfinanzierung der IV geführt. Ebenso ist die IV gegenüber der AHV mit mehr als 10 Milliarden stark verschuldet: Bei den Schulden handelt es sich um eine Altlast aus den 1990er- und 2000er-Jahren, als die Wirtschaft zahlreiche Arbeitnehmende mithilfe medizinischer Zeugnisse aus dem Arbeitsmarkt in die IV verdrängte. Durch den aktuellen Anstieg der Neurenten verschlechtern sich die finanziellen Prognosen der IV weiterhin. Eine zusätzliche Finanzierung für eine nachhaltige Stabilisierung der IV ist unabdingbar.
Perspektiven statt zusätzlicher Druck
Procap begleitet die Reform der IV zusammen mit anderen Betroffenenorganisationen eng. Gerade für junge Menschen ist das Gelingen der Integration in die Arbeitswelt von grosser Bedeutung, da sie am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung stehen. Deshalb begrüsst Procap grundsätzlich, dass die bessere Begleitung von jungen Erwachsenen Bestandteil der Reform sein soll. Die angekündigte Integrationsleistung darf aber auf keinen Fall zu Massnahmen führen, die den Druck auf psychisch belastete Menschen erhöhen. Dies wäre für ihre langfristige Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft kontraproduktiv. Zudem besteht mit einer geringeren Leistung als die IV-Rente das Risiko von grösserer Abhängigkeit von den Eltern, von prekären Lebenssituationen und dem Abrutschen in die Sozialhilfe. Des Weiteren ist klar, dass der Schuldenabbau nicht zu Lasten von Menschen mit einer Behinderung gehen darf. Eine Zusatzfinanzierung muss für eine langfristige Sicherung der finanziellen Lage der IV Bestandteil der Vorlage sein. Die Medienmitteilung von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, ist hier Link öffnet in neuem Fenster. zu finden.