Selbstbestimmtes Wohnen wird gestärkt

Selbstbestimmtes Wohnen wird gestärkt

In der Sommersession 2025 hat das Parlament Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) beschlossen und Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause eingeführt. Dafür musste der Bundesrat die Ergänzungsleistungsverordnung (ELV) anpassen. Die Pro-rata-Vergütung für Personen, die teilweise zu Hause und teilweise in einem Heim oder Spital leben, richtet sich neu nach der Anzahl Tage zu Hause und erfolgt stufenweise. Procap hatte sich im Vernehmlassungsverfahren für eine Ausweitung der ursprünglich vorgesehenen drei auf insgesamt fünf Stufen eingesetzt, damit längere Wohnzeiten zu Hause angemessener berücksichtigt werden. Die neuen Leistungen treten ab dem 1. Januar 2028 in Kraft.

Bereits per 1. Januar 2027 treten weitere ELG-Änderungen in Kraft. Dazu gehören Zuschläge bei den Wohnkosten für Personen mit Nachtassistenz sowie für Haushalte, in denen mehrere Rollstuhlnutzende wohnen. Damit werden die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen besser berücksichtigt und selbstbestimmtes Wohnen zu Hause erleichtert.

Mehr dazu in der Medienmitteilung des Bundesrates Link öffnet in neuem Fenster.


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