Wichtiger erster Schritt – Handlungsbedarf bleibt

Wichtiger erster Schritt – Handlungsbedarf bleibt

Nationalrat nimmt die bundesrätliche Vorlage zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung an

Der Nationalrat debattierte heute über die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zum Thema Angehörigenbetreuung. Procap Schweiz ist erleichtert, dass der Nationalrat die Vorlage heute angenommen hat und zumindest die Vorschläge der Kommission nicht abgeschwächt hat – und damit unter anderem die Betreuung von Kindern mit Behinderungen im Spital verbessert. Gleichzeitig bleibt ein grosser Handlungsbedarf im Bereich der Langzeitpflege.

Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes zur «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» hat heute der Nationalrat einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getätigt. Er folgte dabei der Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zur Verbesserung der Situation der zahlreichen betreuenden und pflegenden Angehörigen und lehnte Verschlechterungen ab. Die Massnahmen, mit denen Personen entlastet werden sollen, die zusätzlich zur Erwerbstätigkeit auch Angehörige betreuen, umfassen einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern, die ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind pflegen, oder die Möglichkeit, bis zu zehn Tage pro Jahr (maximal drei Tage pro Ereignis) zur Pflege und Betreuung von Angehörigen frei zu nehmen. Bedauerlich ist, dass auf die diversen vorgeschlagenen Verbesserungen nicht eingegangen wurde, wie beispielsweise die Ausweitung des Betreuungsurlaubs für die Pflege von angehörigen Erwachsenen.

Signifikante Anpassung für Kinder mit Behinderungen im Spital

Sehr erfreut ist Procap Schweiz darüber, dass der Nationalrat mit seiner Entscheidung die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderungen verbessern will. Durch das neue Gesetz werden für die Betroffenen nun greifbare Lösungen im Sinne einer Entlastung geschaffen. Procap Schweiz setzt sich seit Jahren stark dafür ein, dass bei Kindern die Hilflosenentschädigung (HE) und der Intensivpflegezuschlag (IPZ) nicht mehr ab dem ersten Spitaltag gestrichen werden, sondern bei Präsenz der Eltern im Spital diese Leistungen auch bei längeren Aufenthalten bezahlt werden. HE und IPZ sind Entschädigungen, die Familien mit schwer erkrankten oder behinderten Kindern erhalten. Diese finanzielle Unterstützung dient oft als wichtiges Ersatzeinkommen, da die Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Pflege des Kindes aufgegeben oder reduziert werden musste. «Die Beschlüsse des Nationalrats stellen im Bereich der Angehörigenbetreuung einen wichtigen ersten Schritt dar. Weitere Schritte bleiben aber gerade im Bereich der Langzeitpflege nötig», sagt Alex Fischer, Bereichsleiter Sozialpolitik bei Procap Schweiz.

Weitere Massnahmen sind nötig
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen, allerdings bleiben weiterhin viele Betroffene von den Massnahmen ausgeschlossen. Beispielsweise ändert sich die schwierige Situation von erwerbstätigen Erwachsenen, die ihre schwerst erkrankten Eltern oder Partner pflegen, durch die Vorlage nur unmerklich. Doch auch sie bräuchten die Möglichkeit, einen Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen zu können. Hinzu kommt, dass die von der Kommission beschlossenen Massnahmen in vielen Fällen ungenügend sind – so braucht ein krebskrankes Kind die enge Betreuung seiner Eltern in der Regel weit über 14 Wochen. Und nicht zuletzt leiden immer mehr pflegende und betreuende Angehörige unter der hohen Doppelbelastung zwischen Beruf und Pflege. Daraus resultieren oftmals negative gesundheitliche Folgen, die sich wiederum erschwerend auf die eigene Erwerbstätigkeit und Pflegefähigkeit auswirken.
 
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