IV-Weiterentwicklung: Durch die Annahme eines neuen stufenlosen Rentensystems und der Kürzung der Kinderrenten beschliesst der Nationalrat sehr problematischen Leistungsabbau

IV-Weiterentwicklung: Durch die Annahme eines neuen stufenlosen Rentensystems und der Kürzung der Kinderrenten beschliesst der Nationalrat sehr problematischen Leistungsabbau

Am 6. und 7. März 2019 hat der Nationalrat erstmals über die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) beraten. Procap Schweiz ist bestürzt über die inakzeptable Kürzung von Kinderrenten und die Annahme eines neuen stufenlosen Rentensystems, was unverhältnismässige Leistungskürzungen zur Folge hat. Zumindest wurden Vorgaben zur Qualitätssicherung im Bereich IV-Gutachten angenommen sowie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Procap Schweiz begrüsst zudem die deutliche Ablehnung einer Kürzung der Reisekosten von Kindern mit Geburtsgebrechen.

In der laufenden IV-Revision hatten der Bundesrat und die zuständige Kommission des Nationalrats eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen vorgeschlagen, welche die berufliche Eingliederung von Menschen mit psychischen Behinderungen und insbesondere solchen in jungem Alter gezielt verbessern sollen. Daneben wurde eine Kürzung der Kinderrenten und der Reisekosten von Kindern mit Geburtsgebrechen, einen Umbau bei den medizinischen Massnahmen der IV sowie Kürzungen bei den Taggeldern während der erstmaligen beruflichen Ausbildung unterbreitet. Zudem nahmen sie die Idee eines stufenlosen Rentensystems wieder auf.

In der ersten Konsultation des Nationalrats am 6. und 7. März wurden verschiedene wegweisende Entscheide getroffen, die bei Behindertenorganisationen grosse Bestürzung auslöst. Procap Schweiz verurteilt aufs Schärfste die beschlossene Kürzung der Kinderrenten um ein Viertel von 40% auf 30% der Hauptrente. Diese Kürzung wird zweifellos dazu führen, dass weit mehr betroffene Familien auf Ergänzungsleitungen angewiesen sein werden als heute, was zu einer unsinnigen Verlagerung der Kosten führt. Zusammen mit der Annahme eines neuen stufenlosen Rentensystems, das für die Invaliditätsgrade von 60% - 69% unverhältnismässige Leistungskürzungen zur Folge hat, führt dies zu einer unzumutbaren Kumulation finanzieller Belastungen für Menschen mit Behinderungen.

Positiv wertet Procap Schweiz die angestrebte Förderung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen und von Menschen mit psychischen Behinderungen. Die parallel beschlossene gesetzliche Grundlage zur Kürzung der Dauer bei der Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen stellt allerdings einen direkten Widerspruch dar und stösst auf Unverständnis. Procap Schweiz begrüsst zudem die Verbesserungen im Bereich der Qualitätssicherung von Gutachten im Auftrag der IV, die deutliche Ablehnung einer Kürzung bei den Reisekosten von Kindern mit Geburtsgebrechen sowie die Annahme von Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen dem Bundesrat und Dachorganisationen der Arbeitswelt.

Nach der Erstberatung im Nationalrat geht das Geschäft nun in die zuständige Kommission des Ständerats, der die Möglichkeit hat, hier korrigierend einzugreifen. Wann dieser erstmals das Geschäft beraten wird, ist noch unklar, frühestens aber in der Sommersession 2019.

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