SGK-S unterstützt mehr Fairness bei IV-Gutachten

SGK-S unterstützt mehr Fairness bei IV-Gutachten

Medizinische Gutachten sind häufig umstritten, viele Betroffene fühlen sich nicht fair behandelt. Mit seiner parlamentarischen Initiative (21.498 (externer Link) Link öffnet in neuem Fenster.) verlangt Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit, dass die IV-Stelle und die versicherte Person sich bei monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen. Zudem soll der Ablauf des Einigungsverfahrens den Empfehlungen einer Evaluation entsprechen, die vom EDI zu den medizinischen Begutachtungen in der IV in Auftrag gegebenen wurde. Ein faires Einigungsverfahren hat viele Vorteile: Unnötige Gerichtsstreitigkeiten über die Wahl der Sachverständigen entfallen, es stärkt die Akzeptanz des Resultats und ist darum in anderen Rechtsgebieten (z.B. Haftpflichtrecht) längst Standard. Nachdem die Sozialkommission des Nationalrats der parlamentarischen Initiative im November 2022 Folge gegeben hat, unterstützt nun erfreulicherweise auch die Sozialkommission des Ständerats diesen Schritt in Richtung mehr Fairness bei den medizinischen Gutachten. Als Nächstes muss die Sozialkommission des Nationalrats einen Umsetzungsentwurf ausarbeiten, der dann vom Parlament behandelt wird. Die von Inclusion Handicap seit Februar 2020 eingerichtete Meldestelle, über die Betroffene ihre Erfahrungen bei einem IV-Gutachten schildern können, ist weiterhin offen. Sie richtet sich allerdings nur noch an Personen, die nach dem 1.1.2022 begutachtet wurden (siehe Meldestelle IV-Gutachten).

Quelle: Newspost Website Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.


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