Bundesverwaltungsgericht stoppt Diskriminierung

Bundesverwaltungsgericht stoppt Diskriminierung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt und einer erwachsenen Frau mit Behinderungen ihr Recht auf IV zugestanden. Dieses Recht wurde ihr strittig gemacht, weil ihre Eltern von Genf nach Frankreich umgezogen sind. Die Frau mit Zerebralparese lebt aber in einem Heim in der Schweiz.

Als Laetitia, eine junge Frau mit Zerebralparese, volljährig wurde, wurden ihr die IV-Leistungen entzogen und damit ihre Pflege in einer Schweizer Institution nicht mehr finanziert. Die IV begründete dies damit, dass wer unter Beistandschaft steht und seinen Willen nicht ausdrücken kann, den Wohnsitz bei seinen Eltern hat. Die Ironie der Geschichte: Laetitias Eltern sind von Genf nach Frankreich gezogen, weil sie ihre Tochter in der alten Wohnung in Genf nicht mehr beherbergen konnten.

Mehr als 2200 Personen setzten sich daraufhin in einer Petition für Laetitia ein. Zudem wandten sich ihre Eltern an die Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, bei dem auch Procap Mitglied ist. Vor Gericht machte Inclusion Handicap geltend, dass Laetitia ihren Lebensmittelpunkt in der Genfer Institution hat. Zudem hat sie auch als Mensch mit Behinderungen das Recht, in ihrem eigenen Land zu leben.

Zur Medienmitteilung Link öffnet in neuem Fenster.von Inclusion Handicap


Zur Übersicht