Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) hat das eidgenössische Parlament im Juni 2025 neue Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause beschlossen. Diese werden in Form von Pauschalen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet und gelten sowohl für Personen mit EL zur AHV als auch für Personen mit EL zur IV. Diese Leistungen für das betreute Wohnen fördern die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und betagten Menschen und tragen dazu bei, dass Heimaustritte ermöglicht oder Heimeintritte verhindert werden können.
Für die Kantone gilt es nun, die ELG-Änderung wirkungsvoll umzusetzen. Bei der Umsetzung der ELG-Änderung und dabei insbesondere bei der Bedarfserhebung gilt es, den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen.
Procap hat sich gemeinsam mit weiteren Organisationen mit einem Brief an die Kantone gewandt, mit der Bitte, die spezifischen Anliegen von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der ELG-Änderung zu berücksichtigen.
Zum Brief gelangen Sie hier Link öffnet in neuem Fenster.
