Inklusions-Initiative
Die Schweiz hat zwar die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sie hat ein Behindertengleichstellungsgesetz – aber die aktuelle Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung (BV) ist ungenügend.
Die auch von Procap unterstützte Inklusions-Initiative will das endlich ändern. Sie verlangt, dass in der Verfassung die rechtliche und tatsächliche Gleichsetzung festgeschrieben werden. Und sie will Voraussetzungen dafür explizit benennen, konkret: das Recht auf personelle und technische Assistenz und das Recht auf freie Wahl der Wohnform. Selbstverständlich gilt wie bei jedem staatlichen Handeln das Prinzip der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV).
Kritik am Gegenvorschlag des Bundesrats
Am 25. Juni 2025 präsentierte der Bundesrat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative, bestehend aus einem Inklusionsrahmengesetz und Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Aus Sicht von Procap, dem Dachverband Inclusion Handicap und weiteren Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen stellt der indirekte Gegenvorschlag eine unzureichende Antwort auf die Inklusions-Initiative dar. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz erfordert endlich entschlossenes Handeln und einen klaren, umfassenden Plan. Problematisch ist zudem, dass sich der Entwurf nur auf IV-Bezüger*innen bezieht und damit rund drei Viertel der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen ausschliesst.
Procap hat Stellungnahme eingereicht
Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses nimmt Procap Stellung zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Der vom Bundesrat vorgelegte indirekte Gegenvorschlag erfüllt die Forderungen der Initiative bei Weitem nicht. Er bietet kaum unmittelbaren Nutzen für die Betroffenen und setzt keine klaren Weichen für eine moderne Inklusionspolitik.
Das sind die Hauptkritikpunkte von Procap:
-
Der Gegenvorschlag enthält keine langfristige Strategie zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Ein konkreter Plan, gemeinsame Strategien von Bund und Kantonen oder ein Monitoring der Fortschritte fehlen. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände angemessen einbezogen werden.
-
Der Behindertenbegriff ist zu eng: Er umfasst nur Personen mit IV-Leistungen – das sind nur rund 25 % der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.
-
Das Gesetz konzentriert sich fast ausschliesslich auf das Wohnen in Institutionen und verankert keinen Rechtsanspruch auf die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts.
-
Selbstbestimmtes Leben bleibt erschwert, da der Zugang zu Assistenzbeiträgen und modernen Hilfsmitteln kaum verbessert wird.
Angesichts der Anliegen der Inklusions-Initiative und des sehr begrenzten direkten Nutzens für die betroffenen Menschen mit Behinderungen ist der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf des Gegenvorschlags enttäuschend und keineswegs eine angemessene Antwort auf die Inklusions-Initiative. Procap bleibt dran.
Zur Stellungnahme Link öffnet in neuem Fenster.
Hier Link öffnet in neuem Fenster. geht es zur offiziellen Seite der Inklusionsinitiative.