Inklusions-Initiative
Die Schweiz hat zwar die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sie hat ein Behindertengleichstellungsgesetz – aber die aktuelle Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung (BV) ist ungenügend.
Die auch von Procap unterstützte Inklusions-Initiative will das endlich ändern. Sie verlangt, dass in der Verfassung die rechtliche und tatsächliche Gleichsetzung festgeschrieben werden. Und sie will Voraussetzungen dafür explizit benennen, konkret: das Recht auf personelle und technische Assistenz und das Recht auf freie Wahl der Wohnform. Selbstverständlich gilt wie bei jedem staatlichen Handeln das Prinzip der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV).
Kritik am Gegenvorschlag des Bundesrats
Am 25. Juni 2025 präsentierte der Bundesrat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative, bestehend aus einem Inklusionsrahmengesetz und Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Aus Sicht von Procap, dem Dachverband Inclusion Handicap und weiteren Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen stellt der indirekte Gegenvorschlag eine unzureichende Antwort auf die Inklusions-Initiative dar. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz erfordert endlich entschlossenes Handeln und einen klaren, umfassenden Plan. Problematisch ist zudem, dass sich der Entwurf nur auf IV-Bezüger*innen bezieht und damit rund drei Viertel der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen ausschliesst.
Procap beteiligt sich an der aktuell laufenden Vernehmlassung. Die Stellungnahme wird auf der Website unter procap.ch/vernehmlassungen aufrufbar sein.
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