Heute behandelte der Ständerat die parlamentarische Initiative Pa.Iv. Roduit 21.498 Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV. Der Ständerat entschied, nicht auf die Vorlage einzutreten. Procap bedauert diesen Entscheid sehr, da bei der Erstellung von Gutachten somit grosser Missstand bestehen bleibt. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.
Die parlamentarische Initiative soll sicherstellen, dass Versicherte im Falle eines monodisziplinären IV-Gutachtens frühzeitig in die Wahl der sachverständigen Person einbezogen werden. Für den Fall, dass keine Einigung bezüglich der Gutachterperson zustande kommt, hätten beide Parteien je eine sachverständige Person benennen können, die gemeinsam ein Gutachten erstellen.
In der Praxis wissen Betroffene oftmals nicht, dass die Möglichkeit eines Einigungsverfahrens besteht. Zudem braucht es eine Regelung dazu, wie vorgegangen wird, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Ein transparentes Einigungsverfahren kann die Akzeptanz der Gutachten somit stärken und spätere Gerichtsprozesse verhindern.
Nachdem sowohl die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Ständerats als auch jene des Nationalrats den Vorstoss im Jahre 2023 unterstützt haben, folgte ein Vernehmlassungsverfahren. In der Wintersession 2025 hat der Nationalrat der Vorlage zugestimmt. Die Sozialkommission des Ständerats machte jedoch eine Kehrtwende und empfahl ihrem Rat, doch nicht auf das Geschäft einzutreten. Leider folgte der Ständerat nun dieser Empfehlung. Die Vorlage geht somit zurück an den Nationalrat. Der Handlungsbedarf bleibt bestehen.
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