Nationalrat sagt Ja zu einer realitätsnäheren Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Nationalrat sagt Ja zu einer realitätsnäheren Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Der Nationalrat hat am 17. Juni 2026 die Motion 26.3018 Link öffnet in neuem Fenster. der Gesundheits- und Sozialkommission (SGK-N) angenommen. Sie fordert den Bundesrat auf, im Rahmen der nächsten IV-Revision die gesetzlichen Grundlagen für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zu überarbeiten. 

Ziel ist eine realistischere Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Auf den Begriff «ausgeglichener Arbeitsmarkt», wie er heute angewendet wird, soll verzichtet werden. Dabei soll das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen nach Eintritt der Invalidität stärker berücksichtigt werden – unter Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Chancen der Digitalisierung sowie der Erfahrungen von Betroffenen und Sozialversicherungen. 

Procap begrüsst diesen Entscheid. Die heutige Praxis bildet die realen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt oft nur ungenügend ab. Diese Motion für eine fairere und realitätsnähere Beurteilung der Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen ist deshalb ein wichtiger erster Schritt. Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Ständerats.  

Zur Motion 26.3018 auf Curia Vista Link öffnet in neuem Fenster.

Photo: ©Adobe Stock


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