Parlament fordert Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide

Parlament fordert Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide

Der Ständerat hat heute als Zweitrat und ohne Gegenstimme die Schaffung einer Rechtsgrundlage beschlossen, die es Betroffenen ermöglichen soll, künftig ihren IV-Leistungsanspruch neu prüfen lassen können. Procap ist sehr erfreut, dass sich das Parlament so deutlich dafür ausgesprochen hat, dass IV-Gutachten, die nachweislich mangelhaft waren, neu beurteilt werden können. Doch es zeichnet sich ab: der Bundesrat missachtet den Willen des Parlaments.

Personen, deren IV-Leistungsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt wurde, können heute keine Neubeurteilung verlangen. Selbst dann nicht, wenn das Gutachten nachweislich mangelhaft war. Von mangelhaften IV-Gutachten betroffene Personen haben mit drastischen Folgen im beruflichen Werdegang und finanziell bis zur Sozialhilfeabhängigkeit zu kämpfen.  

Mit der Motion 25.3006 Link öffnet in neuem Fenster. der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) soll nun eine Bestimmung geschaffen werden, die es erlaubt, solche abgeschlossenen Fälle unter gewissen Umständen neu zu prüfen. Gemäss Vorstoss sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt*innen stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Davon betroffen sind heute Personen, deren Entscheid auf einem Gutachten der Gutachterstelle PMEDA AG basiert. Ginge es nach dem Willen des Parlaments, müssten diese Betroffenen eine zweite Chance für ein faires Verfahren erhalten. Die IV-Stellen müssten den Anspruch auf IV-Leistungen erneut prüfen und Rentenleistungen gegebenenfalls rückwirkend zusprechen. Doch das Ziel der Motion – Gerechtigkeit zu schaffen für die heutige und allfällige zukünftige Betroffene – wird vom Bundesrat ignoriert. Die neue Regelung soll nur auf allfällige zukünftige Empfehlungen der EKQMB anwendbar sein. Dies zeigte sich im Votum der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der Ständeratsdebatte. Das würde bedeuten, PMEDA-Betroffene bekämen keine Chance auf eine Neubeurteilung. Mit einer solch zahnlosen Umsetzung wird sich das Parlament kaum zufriedengeben. Procap bleibt dran.

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.  

Zum Tagesanzeiger-Artikel vom 4. Juni 2025 Link öffnet in neuem Fenster. 


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