Das Parlament hat Verbesserungen im Bereich der Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen (Ergänzungsleistungsgesetz zur Hilfe und Betreuung zu Hause; Geschäft 24.070) beschlossen.
Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung beim Wohnen sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Sie sind in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert und bilden auch eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative Link öffnet in neuem Fenster.. Mit der Stärkung des betreuten Wohnens für Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV geht das Parlament einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen sind neben dem Leistungskatalog für das betreute Wohnen zudem die nachfolgenden Beschlüsse sehr erfreulich, für die sich Procap engagiert hat:
- Verbesserungen für Menschen mit Nachtassistenz und bei WGs von Menschen mit Rollstuhl: Das Parlament hat Verbesserungen für Menschen mit Nachtassistenz und für Personen mit Rollstuhl in Wohngemeinschaften beschlossen: Personen mit einer Nachtassistenz müssen der Assistenzpersonin der Nacht ein Zimmer zur Verfügung stellen können, dies wird nun berücksichtigt: in der EL-Berechnung gibt es bei den Wohnkosten zukünftig einen Zuschlag von bis zu CHF 500.00 pro Monat für ein Nachtassistenzzimmer. Mit diesem können Personen mit einem Assistenzbeitrag der IV ihrer Nachtassistenzperson ein Zimmer zur Verfügung stellen. Auch beim Rollstuhlzuschlag gibt es wichtige Korrekturen: Aktuell wird der Rollstuhlzuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung auf alle WG-Bewohner*innen aufgeteilt, also auch auf diejenigen, die gar keinen Rollstuhl benötigen. Neu wird er auf jene Personen aufgeteilt, die einen Anspruch haben, was Betroffenen zugutekommt. Zudem wird der Zuschlag neu bei mehr als einer Person im Rollstuhl im selben Haushalt d bis zu zweimal berücksichtigt, was durch den doppelten Platzbedarf gerechtfertigt ist. Diese wesentlichen Verbesserungen unterstützen das selbstbestimmte Wohnen und verhindern Heimeintritte.
- Pro rata-Vergütung für gemischte Wohnformen: Das Parlament hat sich auch dafür ausgesprochen, dass Personen, die teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause leben, Leistungen für das betreute Wohnen in Anspruch nehmen können. Flexible Wohn- und Betreuungsformen – sogenannte Mischformen – sollen also besser berücksichtigt werden. Das ist zentral für Menschen mit Behinderungen oder Menschen im Alter, die z. B. trotz institutioneller Wohnform einige Tage im privaten Kontext leben – etwa auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung. Dank der nun beschlossenen «pro rata»-Regelung wird das System durchlässiger und offener für Mischformen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Abgeltung solcher Angebote. Und ebenso ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und passende Unterstützung im Alltag!
Procap hat sich stark dafür eingesetzt und ist äusserst erfreut, dass sich National- und Ständerat für wesentliche Verbesserungen im betreuten Wohnen von Menschen mit Behinderungen und Menschen im Alter aussprechen. Das Geschäft geht nun noch in die Schlussabstimmung.
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