Nein zu einer IV-Altersgrenze von 30 Jahren

Nein zu einer IV-Altersgrenze von 30 Jahren

Am 21.5.2025 forderte die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) im Rahmen eines SRF-Beitrags, dass zukünftig Personen erst ab dem 30. Altersjahr Anspruch auf eine IV-Rente erhalten sollen und die IV-Rente auf drei Jahre befristet werden soll. Procap und der Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, lehnen diese Forderungen entschieden ab. Der Rentenanspruch muss immer aufgrund der individuellen Verhältnisse beurteilt werden. Gleichzeitig sind wir offen, über Anpassungen im System zu diskutieren – insbesondere begrüssen wir den Ansatz, dass die IV auch während einer laufenden Rentenausrichtung bei jungen Menschen stärker dranbleibt und auf die Wiedereingliederung fokussiert.

Ein Mindestalter von 30 anstelle von 18 Jahren für den Anspruch auf eine IV-Rente hätte für viele junge Menschen im heutigen IV-System drastische Folgen. Ein erhöhtes Mindestalter würde viele junge Menschen in prekäre finanzielle Situationen bringen. Bereits heute ist rund die Hälfte der IV-Beziehenden auf Ergänzungsleistungen angewiesen – bei jungen Menschen noch mehr, da sie kaum Erspartes oder 2.-Säule-Leistungen haben. Ohne IV-Rente droht ihnen Existenznot und die Kosten würden auf die Sozialhilfe übergehen.

Bis eine IV-Rente zugesprochen wird, ist es für Betroffene ein langer und oft beschwerlicher Weg. Durch eine Befristung der Rente auf 3 Jahre, wie es die IVSK fordert, würde sich dieser aufwändige Prozess alle 3 Jahre wiederholen. Dabei werden Renten schon heute regelmässig überprüft und mit dem Instrument der Fallführung während der Ausrichtung einer IV-Rente können Betroffene weiterhin begleitet werden.

Stärkerer Fokus auf die Eingliederung notwendig

Für die Behindertenorganisationen ist klar: Bei jungen Menschen muss noch stärker auf die Integration fokussiert werden. Gerade bei jungen Menschen gilt es, das Eingliederungspotenzial auszuschöpfen – unter Umständen auch nach dem Rentenentscheid. Auch besteht Einigkeit mit der IVSK, dass die IV nach der Rentenzusprache für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen zu statisch ist. Eine Lösung liegt hier bereits auf dem Tisch: die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion Roduit 24.4618, welche bessere Rahmenbedingungen für die Wiedereingliederung schaffen soll, ist vom Nationalrat bereits angenommen und wird als nächstes vom Ständerat in der Sommersession behandelt.

Gemeinsam mit Inclusion Handicap hat Procap eine entsprechende Medienmitteilung Link öffnet in neuem Fenster. erstellt.

Zu SRF-News vom 21.05.2025 Link öffnet in neuem Fenster.


Zur Übersicht