Wichtiger Fortschritt bei den Programmvereinbarungen
Procap Schweiz begrüsst, dass der Ständerat an den Programmvereinbarungen (Art. 13 ff. UKibeG) festhält. Mit ihnen kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen und bestehende Lücken schliessen. Das ist dringend nötig, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, die vielerorts noch gar keinen Zugang zu familienergänzender Betreuung haben.
Verpasste Chance bei den Betreuungszulagen
Enttäuscht zeigt sich Procap über das knappe Nein des Ständerats zum Antrag auf Betreuungszulagen bis zum maximal dreifachen Betrag (Art. 5 Abs. 2ter FamZG).
«Der Entscheid trifft jene Familien, die ohnehin einen sehr erschwerten Zugang zur Betreuung haben. Mit einer angemessenen Abgeltung der Mehrkosten würden wir Kindern Teilhabe von Anfang an ermöglichen und ihre Eltern hätten die Chance, erwerbstätig zu bleiben.» so Anna Pestalozzi, Leiterin Sozialpolitik bei Procap.
Eine Begrenzung auf den maximal zweifachen Betrag verkennt den Bedarf einiger Kinder und setzt zudem ein problematisches Signal an die Kantone, wo behinderungsbedingte Mehrkosten weiterhin erheblich hoch bleiben und zusätzliche kantonale Beiträge unabdingbar sind.
Nächster Schritt: Differenzbereinigung
Im Gegensatz zum Ständerat hatte sich der Nationalrat im Frühjahr sowohl für die Programmvereinbarungen als auch für die erhöhten Betreuungszulagen ausgesprochen. Damit geht die Vorlage zurück in den Nationalrat zur Differenzbereinigung. Procap Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Kinder – auch jene mit hohem Unterstützungsbedarf – Zugang zu familienergänzender Betreuung erhalten und Eltern ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben müssen.