Die Inklusions-Initiative verlangt gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen und einen Systemwandel hin zu selbstbestimmtem Leben mit ambulanten Leistungen. Der überarbeitete und heute präsentierte indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats bleibt weiterhin hinter diesen Zielen zurück. Vor allem bei Assistenzleistungen sowie bei der freien Wahl von Wohnform und Wohnort fehlen verbindliche Rechtsansprüche.
Positiv zu bewerten ist die geplante unabhängige Überwachung der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI. Zudem soll das Gesetz für alle Menschen mit Behinderungen gelten und nicht nur für Menschen, die Leistungen der IV beziehen. Begrüssenswert ist auch, dass der Bundesrat eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen sowie einen Aktionsplan unter Einbezug der Betroffenen und ihrer Organisationen plant.
Insgesamt bleibt der überarbeitete Gegenvorschlag nach wie vor zu unverbindlich und deckt wichtige Bereiche wie Arbeit und Bildung kaum ab. Es braucht im Parlament deutliche Nachbesserungen, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wirklich zu verbessern. Auch nach seiner Überarbeitung bleibt er klar hinter den Kernforderungen der Initiative zurück. In der vorliegenden Fassung ist der Gegenvorschlag keine Alternative zur Inklusions-Initiative.
Die Initiative und ihr Gegenvorschlag gehen nun ins Parlament.
Zur Medienmitteilung Link öffnet in neuem Fenster. von Inclusion Handicap
