Die von den Behindertenorganisationen geforderte Einführung einer 13. IV-Rente hätte einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Armutsgefährdung von IV-Rentner*innen leisten können. Doch weder die parlamentarische Initiative 24.424 Link öffnet in neuem Fenster., welche eine 13. IV-Rente verlangte, noch die Motion 25.3014 Link öffnet in neuem Fenster., die einen monatlichen Zuschlag bei den Ergänzungsleistungen in Höhe einer weiteren Rentenzahlung forderte, fanden im Parlament eine Mehrheit. Damit bleibt der Handlungsbedarf für eine langfristige Lösung bestehen.
Am Freitag, dem 23. Mai 2025, reichte die Sozialkommission des Nationalrats das Postulat 25.3534 Link öffnet in neuem Fenster. ein. Es fordert den Bundesrat auf, mögliche Massnahmen zu prüfen, um die Existenzsicherung von IV-Rentner*innen nachhaltiger zu gestalten. Dabei sollen sowohl Anpassungen im Bereich der IV als auch bei den Ergänzungsleistungen oder durch weitere Massnahmen berücksichtigt werden.
Procap unterstützt das Postulat und setzt sich – nach dem Ja zur 13. AHV-Rente – weiterhin für eine Gleichstellung der Leistungen von AHV- und IV-Rentner*innen ein.
Zum Postulat 25.3534 auf Cura Vista Link öffnet in neuem Fenster.