Erwerbstätige Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben seit dem 1.7.2021 Anspruch auf einen Betreuungsurlaub, der über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird. Bald nach Inkraftsetzung zeigte sich, dass der Anspruch vielen Eltern verwehrt wird, obwohl ihr Kind schwer krank im Spital ist. Heute hat der Nationalrat den Anpassungen der Erwerbsersatzordnung (EOG) zugestimmt, darunter auch einer vielversprechenden Änderung bei der Betreuungsentschädigung.
Die bestehenden Lücken im Vollzug sollen geschlossen werden, indem der Anspruch auf Betreuungsentschädigung künftig auch dann besteht, wenn ein Kind während mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert ist.
Zudem wird – wie vom Ständerat ergänzt – die Entschädigung ebenfalls für jene Fälle möglich, in denen ein Kind direkt nach der Geburt aufgrund einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung im Spital behandelt werden muss.
Der Nationalrat präzisierte nun die Formulierung des Ständerats, er will damit sicherstellen, dass Kinder, die schwer krank geboren wurden, nicht durch das Raster fallen. Zudem möchte der Nationalrat die Bezugsdauer der Betreuungsentschädigung für die Genesung nach dem Spitalaufenthalt flexibler gestalten. So soll bei einer intensiven Nachsorge zuhause die Betreuung durch einen Elternteil gewährleistet werden können.
Procap ist erfreut, dass der Nationalrat dieser wichtigen Gesetzesanpassung zugestimmt hat und den Anträgen seiner Kommission folgt. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung in den Ständerat. Procap appelliert an diesen, den Anpassungen des Nationalrats zu folgen.
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