Wer eine IV-Rente bezieht und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten möchte, tut dies oft nicht – aus Angst, bei einem Rückfall ohne Job und ohne Rente (und allenfalls ohne Ergänzungsleistungen) dazustehen. Die Übergangsleistung der IV, die genau diese Angst hemmen sollte, bietet den beabsichtigten Schutz nicht.
Die Motion sieht vor, dass während der dreijährigen sogenannten Schutzfrist bei Bezug einer Übergangsleistung aufgrund eines Rückfalls keine automatische Rentenüberprüfung erfolgt. Das schafft mehr Sicherheit für Betroffene und reduziert die Hemmschwelle für eine Rückkehr ins Erwerbsleben.
Der Entscheid von National- und Ständerat ist ein Schritt hin zu besseren Rahmenbedingungen für berufliche Teilhabe. Der Bundesrat bietet Hand, das Anliegen in der anstehenden IV-Revision anzugehen. Procap wird die Umsetzung des Anliegens begleiten.