Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses nimmt Procap Stellung zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Der vom Bundesrat vorgelegte indirekte Gegenvorschlag erfüllt die Forderungen der Initiative bei Weitem nicht. Er bietet kaum unmittelbaren Nutzen für die Betroffenen und setzt keine klaren Weichen für eine moderne Inklusionspolitik.
Das sind die Hauptkritikpunkte von Procap:
Der Gegenvorschlag enthält keine langfristige Strategie zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Ein konkreter Plan, gemeinsame Strategien von Bund und Kantonen oder ein Monitoring der Fortschritte fehlen. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände angemessen einbezogen werden.
Der Behindertenbegriff ist zu eng: Er umfasst nur Personen mit IV-Leistungen – das sind nur rund 25 % der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.
Das Gesetz konzentriert sich fast ausschliesslich auf das Wohnen in Institutionen und verankert keinen Rechtsanspruch auf die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts.
Selbstbestimmtes Leben bleibt erschwert, da der Zugang zu Assistenzbeiträgen und modernen Hilfsmitteln kaum verbessert wird.
Angesichts der Anliegen der Inklusions-Initiative und des sehr begrenzten direkten Nutzens für die betroffenen Menschen mit Behinderungen ist der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf des Gegenvorschlags enttäuschend und keineswegs eine angemessene Antwort auf die Inklusions-Initiative. Procap bleibt dran.