Einfache Wege zu Ihrer Vorsorge

Das Testament, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um die persönlichen Wünsche festzuhalten. Sie helfen, die eigenen Werte nach einem Unfall oder über das Leben hinaus zu wahren. Zudem lassen sich Missverständnisse und Konflikte im Familienkreis verhindern. Procap legt Ihnen ans Herz, die Erstellung von Vorsorgedokumenten sorgfältig zu planen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

Grafik Pflichtteile Verheiratet ohne Kinder
Grafik Pflichtteile Verheiratet mit Kinder
Grafik Pflichtteile Alleinstehend ohne Kinder
Grafik Pflichtteile Alleinstehend mit Kinder
1/4Pflichtteile Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft ohne Kinder
Freie Quote: 50 % | Pflichtteil Ehepartner*in oder eingetragene Partner*in 50 %
2/4Pflichtteile Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft mit Kinder
Freie Quote: 50 % | Pflichtteil Ehepartner*in oder eingetragene Partner*in 25 % | Pflichtteil Kinder 25 %
3/4Pflichtteile Alleinstehend ohne Kinder
Freie Quote: 100 %
4/4Pflichtteile Alleinstehend mit Kinder
Freie Quote: 50 % | Pflichtteil Kinder: 50 %

Text und Grafik Procap

Testament 

Mit dem Testament entscheiden Sie, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Je nach Familienverhältnissen haben Sie mehrere Pflichtteilserb*innen. Deren Mindestanteile sind gesetzlich geregelt. Über die freie Quote bestimmen Sie selbst. Im Testament können auch Zuwendungen (beispielsweise Legate) oder Teilungsvorschriften gemacht werden. Verfassen Sie Ihren letzten Willen handschriftlich und versehen Sie Ihr Dokument mit Datum, Ort und Ihrer Unterschrift. Alternativ können Sie sich für eine notarielle Beurkundung entscheiden.

Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag können Sie sich mit anderen Personen darüber einigen, wie Ihr Erbe oder ein Teil davon geregelt werden soll. Der Erbvertrag benötigt eine notarielle Beurkundung und kann nur mit dem Einverständnis aller Parteien, die ihn unterzeichnet haben, geändert werden. In der Praxis wird häufig ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag gemacht.

Anordnung im Todesfall

Viele Menschen wünschen sich von ihren Hinterbliebenen, dass sie bei der Abdankung auf Blumen verzichten und stattdessen in Gedenken an die verstorbene Person an eine Organisation spenden. Formulieren Sie den Wunsch zu Trauerspenden oder einer Abdankungskollekte in Ihrer separaten Anordnung für den Todesfall und nicht im Testament. 

Vorsorgeauftrag 

In einem Vorsorgeauftrag geben Sie an, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in den folgenden drei Bereichen vertritt: Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr. Wenn der Vorsorgeauftrag wirksam wird, händigt die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eine Urkunde über die Befugnisse an den Vorsorgebeauftragten aus. Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Eine Alternative ist die notarielle Beurkundung. Wenn Sie hingegen keine Regelung getroffen haben, sieht das Erwachsenenschutzgesetz eine gesetzliche Vertretung durch Ehepartner und Verwandte vor. Diese dürfen nur bestimmte, alltägliche Geschäfte erledigen. Darüber hinaus braucht es die Zustimmung der Kesb. 

Patientenverfügung 

In einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung vorsorglich fest und bestimmen, welche Personen über Ihren Gesundheitszustand informiert werden dürfen. Die von Ihnen bestimmte Person bespricht sich im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit mit dem behandelnden Arzt über die medizinischen Massnahmen und entscheidet in Ihrem Namen. Die Patientenverfügung muss schriftlich, aber nicht zwingend handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. 

Mit Ihrem Nachlass leben Ihre Werte weiter

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Procap steht Ihnen zur Seite und vermittelt gerne eine Fachperson aus Ihrer Region. Zudem führen wir Informationsveranstaltungen durch. Unsere kostenlosen Ratgeber erhalten Sie unter nachlass@procap.ch oder rufen Sie uns an unter Telefon 062 206 88 70. 

Sind Sie Eltern von einem Kind mit Behinderungen? Unsere Fachspezialisten erläutern Ihnen, auf was Sie achten müssen.

Unterstützung für starke Leistungen

Eine wichtige finanzielle Rolle für die Finanzierung der Arbeit von Procap spielen Legate. Oft darf Procap Legate von Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen, Freund*innen und Bekannten entgegennehmen. Sie bringen damit ihre Anerkennung und ihren Dank für die Leistungen von Procap zum Ausdruck – und den Willen, dass Menschen mit Behinderungen auch künftig wirkungsvoll und professionell begleitet und unterstützt werden.

Mit einem Vermächtnis/Legat hinterlassen Sie Procap Schweiz einen fixen Betrag. Neben einer frei wählbaren Summe können Sie auch Sachwerte wie Wertpapiere, Wertsachen oder Immobilien hinterlassen.

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