BSV korrigiert: IV-Rentnerin erhält 20’000 Franken

BSV korrigiert: IV-Rentnerin erhält 20’000 Franken

Dank «Kassensturz» und der unentgeltlichen Unterstützung eines Steuer- und Rechtsberaters bekommt eine Frau nun doch ihr Geld. 

Die SVA Zürich zahlte ihr zuvor Leistungen nicht, obschon ein klarer Verwaltungsfehler vorlag und ihr das Geld eigentlich zugestanden wäre (SRF Kassensturz Espresso vom 11.11.25) Link öffnet in neuem Fenster..

Das Bundesamt für Sozialversicherungen korrigierte daraufhin den Entscheid und forderte in einem Brief die Anpassung der Umsetzung. Fachleute bezeichnen den Entscheid als richtungsweisend, da er es künftig erlaubt, Fehler der Verwaltung rückwirkend zu korrigieren.

Hier Link öffnet in neuem Fenster. gelangen Sie zum SRF Kassensturz-Beitrag vom 10.02.26, in welchem auch Irja Zuber, Leiterin Rechtsdienst von Procap Schweiz, Auskunft gibt.

Screenshot: ©srf.ch


Zur Übersicht