Text Miriam Hürlimann, Anna Pestalozzi, Florian Eberhard Foto Shutterstock
Die Betreuungsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG) soll es erwerbstätigen Eltern ermöglichen, ihre Arbeit zu unterbrechen, um ihr schwer krankes Kind zu betreuen. Bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall des Kindes können Eltern seit dem 1. Juli 2021 bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub beziehen – innerhalb von 18 Monaten, am Stück oder tageweise, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung (EO).
Bei der Umsetzung kamen jedoch viele Schwachstellen des Gesetzes ans Licht. Ein Blick auf die vergangenen vier Jahre zeigt: Viele Eltern, die auf den Betreuungsurlaub angewiesen wären, bekommen ihn nicht. Ein genauerer Blick auf die Gründe zeigt, wo das Gesetz in der Praxis scheitert: Einerseits ist der Anspruch auf Betreuungsentschädigung sehr eng gefasst und wurde beispielsweise Eltern verwehrt, deren Kind wegen einer geplanten Operation schwer krank im Spital betreut werden musste. Andererseits sind die Kriterien im Erwerbsersatzgesetz nicht klar genug formuliert. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass die Ausgleichskassen die Kriterien unterschiedlich auslegten und in ähnlichen Fällen anders entschieden. Procap machte auf diese Problematik bereits im Magazin 02/2022 aufmerksam.
Viele Familien fallen trotz Bedarf durchs Raster
Obwohl der Betreuungsurlaub gesetzlich verankert ist, konnten ihn also nur wenige Familien tatsächlich nutzen. Viele fielen durch die Maschen des Systems. Eltern konnten ihr verunfalltes oder schwer krankes Kind während des Spitalaufenthalts nicht ohne Erwerbsausfall betreuen. Die unklaren Kriterien führten sowohl bei Familien als auch bei Arbeitgebenden zu erheblichem administrativem Aufwand und Unsicherheiten. Nicht selten liessen sich Arbeitnehmende krankschreiben, um ihr Kind im Spital begleiten zu können.
Wie gross die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität war, zeigte ein «Kassensturz»-Beitrag aus dem Jahr 2023: 2022 wurden lediglich 3,1 Millionen Franken für den Betreuungsurlaub ausbezahlt – obwohl das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vor der Einführung des Gesetzes im Jahr 2019 von jährlichen Kosten von rund 74 Millionen Franken ausgegangen war.
Parlament schliesst Lücken bei der Betreuungsentschädigung
Die Erfahrungen der ersten Jahre zeigten, dass es zwingend eine Anpassung der Anspruchskriterien braucht, damit nicht so viele Kinder durchs Raster fallen und mehr Familien in einer Akutsituation einen Betreuungsurlaub zugesprochen erhalten.
Ständerat Damian Müller reichte im Sommer 2022 eine Motion ein, die auch einen Betreuungsurlaub für Eltern fordert, wenn ihr Kind mindestens vier Tage im Spital verbringen muss und sie die Arbeit wegen der Betreuung unterbrechen müssen. Der Bundesrat arbeitete in der Folge eine Gesetzesänderung aus. Ende 2025 stimmte das Parlament im Rahmen der Anpassungen der EO den vorgeschlagenen Änderungen zu und verbesserte sie aus Sicht der hospitalisierten Kinder zusätzlich: Die Entschädigung wird auch in Fällen gewährt, in denen ein Kind direkt nach der Geburt aufgrund einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung im Spital behandelt werden muss. In dieser Zeit erhalten Mütter zwar oftmals Mutterschaftsentschädigung, doch in sehr prekären Fällen wird auch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils verunmöglicht. Für diese Fälle sieht die neue Gesetzesbestimmung den Anspruch ab Geburt vor. Der Anspruch für Eltern hospitalisierter Kinder gilt für die Dauer des Spitalaufenthaltes und bei einer intensiven Nachsorge zu Hause entsprechend ärztlichem Attest auch länger. Diese Regelung hat das Parlament zusätzlich flexibilisiert.
Entlastung und Planungssicherheit für Familien und Arbeitgeber
Procap hat sich über längere Zeit mit Nachdruck für die Verbesserungen eingesetzt und begrüsst diesen wichtigen politischen Erfolg für Familien mit Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen sehr. Mit diesem sozialpolitischen Einsatz setzen wir dort an, wo die Probleme liegen: nah an den Lebensrealitäten der betroffenen Familien. Bei Redaktionsschluss war die Referendumsfrist noch nicht abgelaufen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens somit noch unklar. Doch danach steht der Schliessung dieser Vollzugslücke nichts mehr im Weg. Die Erwerbsersatzordnung wird mit dieser und anderen erfolgten Anpassungen familienfreundlicher werden. Beispielsweise hat das Parlament auch eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei Frühgeburten beschlossen.
Wenn Betreuung plötzlich zur Herausforderung wird, kann die neue Regelung für spürbare Entlastung sorgen: Sie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Akutsituationen verbessern und sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden mehr Klarheit und Planungssicherheit geben.
Quelle: Kassensturz Espresso - SRF Link öffnet in neuem Fenster.



