Gemäss dem Gesetzesentwurf des Bundesrats haben Eltern jedoch keinen Anspruch auf einen Betreuungsurlaub, wenn der Spitalaufenthalt direkt nach der Geburt erfolgt. Der Ständerat beantragte indes, dass die Betreuungsentschädigung auch beim Spitalaufenthalt eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes direkt nach der Geburt ausgerichtet werden kann. So soll die Präsenz beider Elternteile in prekären Situationen ermöglicht werden.
Procap ist sehr erfreut, dass der Ständerat die EOG-Vorlage annimmt, die Lücken im Vollzug schliessen will und die Präzisierung seiner Kommission übernimmt. Im Nationalrat als Zweitrat gilt es sicherzustellen, dass besonders belastete Familien, deren Kind schwer krank zur Welt kommt, tatsächlich Anspruch haben. Wenn Eltern in kurzer Zeit zu Pflege-Expert*innen werden oder von ihrem Kind sogar Abschied nehmen müssen, sollen sie gemeinsam im Spital anwesend sein können.