Betreuungsentschädigung: Differenzen im Ständerat bereinigt

Betreuungsentschädigung: Differenzen im Ständerat bereinigt

Seit dem 1.7.2021 haben erwerbstätige Eltern schwer kranker Kinder Anspruch auf Betreuungsurlaub. In der Praxis wurden jedoch viele ausgeschlossen. Das Parlament hat daher im Rahmen einer Anpassung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) eine vielversprechende Änderung bei der Betreuungsentschädigung vorgenommen. Anspruch darauf besteht künftig auch dann, wenn ein Kind während mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert ist. So sollen die Lücken im Vollzug geschlossen werden. 

Es bestanden noch Differenzen zwischen den beiden Räten, die gestern im Ständerat bereinigt worden sind. Procap ist sehr erfreut, dass sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat für folgende Verbesserungen ausspricht:  

  • Entschädigung auch bei Spitalaufenthalten und prekären Situationen direkt nach der Geburt 
  • Mehr Flexibilität für die Bezugsdauer der Betreuungsentschädigung während der intensiven Nachsorge zuhause 

Das Geschäft muss nun noch die Schlussabstimmungen in beiden Räten am Sessionsende überstehen.  

Zum Geschäft auf Curia Vista: 25.039 Link öffnet in neuem Fenster. 


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