Da sich National- und Ständerat in den vergangenen Beratungen zur Kita-Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» nicht in allen Punkten einig waren, wurde das Geschäft heute nochmals im Nationalrat zur Differenzbereinigung behandelt. Procap unterstützt die Vorlage, weil sie für Familien und Kinder mit und ohne Behinderungen Verbesserungen bringt. Gleichzeitig zeigt sich: Kinder mit schweren Behinderungen bleiben in der aktuellen Ausgestaltung aussen vor.
Chance auf mehr Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen
Procap ist sehr erfreut darüber, dass sich beide Räte für die Programmvereinbarungen (Art. 13 ff. UKibeG) ausgesprochen haben. Mit ihnen kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen und bestehende Lücken schliessen. Das ist dringend nötig, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, die vielerorts noch gar keinen Zugang zu familienergänzender Betreuung haben.
Keine höheren Betreuungszulagen für Kinder mit schweren Behinderungen
Enttäuscht zeigt sich Procap, dass der Nationalrat die Erhöhung der Betreuungszulagen für Kinder mit Behinderungen bis zum maximal dreifachen Betrag nun ablehnt. Dadurch wird die Chance verpasst – mittels einer angemessenen Abgeltung der Mehrkosten – auch Kindern mit schweren Behinderungen den Zugang zu Kitas zu ermöglichen und folglich auch deren Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Insgesamt fällt die Kita-Vorlage positiv aus und stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings ist klar: in den allermeisten Kantonen bleibt ein Handlungsbedarf bestehen, um einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Kinder zu garantieren.
Nach Bereinigung aller Differenzen, geht das Geschäft nun in die Schlussabstimmung.
Zur Kita-Vorlage 21.403 auf Curia Vista Link öffnet in neuem Fenster.
