Die Motion möchte das Strafregistergesetz nun dahingehend ändern, dass Sonderprivatauszüge auch Auskunft darüber geben, wenn eine Person wegen eines Sexualdelikts bereits erstinstanzlich verurteilt wurde, das Verfahren jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Damit soll verhindert werden, dass jemand während eines noch laufenden Verfahrens nicht problemlos andernorts als Pfleger*in arbeiten, Lager mit Kindern leiten oder auf eine andere Art mit vulnerablen Personen in Kontakt kommen kann. Denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergehen oft mehrere Jahre. In dieser langen Zeit gibt der Sonderprivatauszug heute keinerlei Hinweise darauf, dass von der betreffenden Person eine Gefahr ausgehen könnte.
Procap ist sehr erfreut über das klare Bewusstsein darüber, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht und der Schutz vor sexuellen Übergriffen höher gewichtet werden muss. Nun ist der Ball beim Bundesrat, er muss dem Parlament innert zwei Jahren einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.