Auch Nationalrat für besseren Schutz vor sexuellen Übergriffen

Auch Nationalrat für besseren Schutz vor sexuellen Übergriffen

Die Motion Rieder Beat 24.4081: «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren» war nach dem Ständerat auch im Nationalrat sehr erfolgreich. Die Motion möchte Menschen mit Behinderungen, Kinder, Patient*innen in Institutionen, im Freizeit- oder Gesundheitsbereich besser vor sexuellen Übergriffen schützen. Personen, die eine entsprechende Arbeit oder Betreuungstätigkeit ausführen, müssen bereits heute mit einem Sonderprivatauszug belegen, dass sie nicht wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden sind.

Die Motion möchte das Strafregistergesetz nun dahingehend ändern, dass Sonderprivatauszüge auch Auskunft darüber geben, wenn eine Person wegen eines Sexualdelikts bereits erstinstanzlich verurteilt wurde, das Verfahren jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Damit soll verhindert werden, dass jemand während eines noch laufenden Verfahrens nicht problemlos andernorts als Pfleger*in arbeiten, Lager mit Kindern leiten oder auf eine andere Art mit vulnerablen Personen in Kontakt kommen kann. Denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergehen oft mehrere Jahre. In dieser langen Zeit gibt der Sonderprivatauszug heute keinerlei Hinweise darauf, dass von der betreffenden Person eine Gefahr ausgehen könnte. 

Procap ist sehr erfreut über das klare Bewusstsein darüber, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht und der Schutz vor sexuellen Übergriffen höher gewichtet werden muss. Nun ist der Ball beim Bundesrat, er muss dem Parlament innert zwei Jahren einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.


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