Text Cynthia Mira Illustration Shutterstock
«Es gibt keineswegs zu wenig Wohnungen, aber zu wenig bezahlbare», sagt Urs Schnyder. Er arbeitet bei Procap Schweiz als Webmaster und Fachberater Wohnen und kennt die Situation aus eigener Erfahrung. Auf einen Rollstuhl angewiesen, sagt er: «Menschen mit Behinderungen haben mit der IV-Rente und allfälligen Ergän- zungsleistungen zwar liquide Mittel, aber bei den aktuell hohen Mietpreisen genügen diese meistens nicht.» Die rollstuhlgängigen Wohnungen seien vor allem in Neubauten zu finden und deshalb teurer. «Stadtwohnungen sind zudem aufgrund der zentralen Lage und der hohen Bodenpreise oftmals unbezahlbar.» Rollstuhlfahrer*innen würden aber genau in der Stadt und der Agglomeration die benötigten Einrichtungen wie öffentliche Verkehrsmittel, Spitäler, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten finden.
Der Bund hat die Problematik der Wohnungsknappheit und der daraus folgenden Preissteigerungen als Problem erkannt. «Das wurde auch Zeit», meint Remo Petri, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Verkehr bei Procap Schweiz. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat gehandelt und feilt seit 2024 mit Vertreter*innen aus Kantonen, Städten und Gemeinden sowie aus Bauwirtschaft, Immobilienbranche und Zivilgesellschaft an einem Aktionsplan mit 30 definierten Massnahmen. Procap Schweiz ist Teil dieses Gremiums. Das Ziel ist, dass die Umsetzung der Massnahmen zur nachhaltigen Versorgung mit qualitativ hochwertigem und auch preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum in der Schweiz beiträgt. Aber: «Die Hebel sind im Gremium klein», betont Remo Petri. «Da es keine juristische Grundlage gibt, können nur Empfehlungen an den Markt herangetragen werden.» Es gebe kein politisches Instrument in Sachen Wohnungsmieten, weil jede Massnahme das Eigentumsrecht betreffe. Mit anderen Worten: Es bedarf Gesetzesänderungen und damit Anstösse vonseiten des Parlaments.
Forderung nach bezahlbarem Wohnraum
Und dennoch: Am zweiten runden Tisch und einer weiteren Umfrage zum Aktionsplan konnte sich Procap Schweiz Gehör verschaffen und ihre Forderungen zugunsten der Mitglieder deponieren. Konkret fordert der Verband: mehr gemeinnützigen Wohnungsbau mittels Genossenschaften und bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Procap kämpft zudem dafür, dass die Mietpreise nicht nur über Angebot und Nachfrage bestimmt werden, sondern sich auch an den Baukosten orientieren. Zudem soll die Bekanntgabe des Vormietzinses verpflichtend werden. Weiter müssen Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten, damit sie günstigen Wohnraum anbieten können. Ein grosses Problem ist die Spekulation mit Boden. Und im Bestand, insbesondere bei einer baulichen Mehrausnützung, ist ein verbindlicher Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Darüber hinaus sollen die Ausbaustandards vereinfacht werden, um kostengünstiger bauen zu können und so bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Die IV kann im Nachgang auch Wohnungsanpassungen finanzieren, beispielsweise den Ersatz einer Badewanne durch eine rollstuhlgängige Dusche. So lauten die Ansichten von Procap. Inwiefern diese Pläne vorangetrieben werden können, wird sich 2026 weisen. Dann nämlich beruft das Bundesamt für Wohnungswesen erneut das Gremium zusammen, um eine weitere Standortbestimmung durchzuführen. Procap bleibt mit ihren Forderungen zugunsten der Menschen mit Behinderungen dran.



